Die Banken und ihre Ombudsverfahren 

Die verschiedenen Verfahren der Banken unterscheiden sich nur bei Kleinigkeiten. Die Entscheidung ist nie für den Bankkunden bindend.

VerbandPrivat-
kunden
Bei gewerblicher oder selbstständiger
beruflicher Tätigkeit
Entscheidung bindend
für Bank
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: 030 - 16 63 31 66
Fax: 030 - 16 63 31 69
Zuständig Zuständig wenn
es um den
Überweisungsverkehr
oder Missbrauch
einer Zahlungskarte geht
Bindend bis zu einem Streitwert
von 5.000 Euro
Deutscher Sparkassen- und Giroverband*
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Tel.: 030 – 20 22 51 51 0
Fax: 030 - 20 22 51 51
Zuständig Zuständig Nein
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Tel.: 030 - 81 92 29 5
Fax: 030 - 81 92 29 9
Zuständig Zuständig bei
Zahlungsdiensten
Nein
Verband der Privaten Bausparkasse
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Tel.: 030 – 59 00 91 50 0
Fax: 030 - 59 00 91 50 1
Zuständig Nein Bindend bis zu einem Streitwert
von 5.000 Euro
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel.: 030 - 20 21 16 39
Fax: 030 - 20 21 19 08
Zuständig Zuständig Nein
Landesbausparkassen
Schlichtungsstelle der LBS**
Postfach 7448
48040 Münster
Tel.: 030 – 81 92 29 5
Fax: 030 - 81 92 29 9
Zuständig Nein Bindend bis zu einem Streitwert
von 5.000 Euro


* Nicht alle Sparkassen haben sich dem DSGV Schlichtungsverfahren angeschlossen, der Verband ist aber für die kurzfristige Weiterleitung der Beschwerden an die regionalen Schlichtungsstellen verantwortlich.
** Vor der Anrufung des Ombudsmannes muss versucht werden, den Streit mit der Bank beizulegen.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen