Elterngeld wird weiter bei Hartz-IV angerechnet 

Das Elterngeld wird weiterhin bei Hartz-IV berücksichtigt. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Recht­mäßigkeit dieser Regelung in einem Urteil (L 6 AS 623/11).

Seit dem 1. Januar 2011 wird das Elterngeld bei der Berechnung des Hartz-IV Satzes berücksichtigt. Es gilt als leistungsminderndes Einkommen. Die Kläger wandten sich gegen diese Regelung und forderten 300 Euro mehr im Monat. Für sie ist die Berücksichtigung des Elterngeldes eine verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Hartz-IV Empfängern. Sie unterlaufe den Zweck des Elterngeldes.

Das Sozialgericht Koblenz und das Landessozialgericht sehen dies anders. Die Berücksichtigung des Elterngeldes entspreche dem geltenden Recht. Die Regelleistungen und Zusatzleistungen berücksichtigen bereits den Bedarf der Kinder. Das Elterngeld diene als Anreiz, die Erwerbstätigkeit für die Erziehung des Kindes zu unterbrechen. Dies gelte nicht für Hartz-IV Empfänger.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen