Hartz IV: Empfänger müssen Deutsch können 

Empfänger von Hartz IV Leistungen müssen die deutsche Sprache beherrschen. Der Versicherer ARAG verweist auf ein Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden (Az.: S 12 AS 484/10).

In dem Fall klagte eine türkische Frau, die Hartz IV erhielt. Sie sollte zur Verbesserung ihrer deutschen Sprachkenntnisse dreimal die Woche vormittags zu einem Integrationssprachkurs an die Volkshochschule gehen. Die Frau meldete sich jedoch nicht fristgerecht für den Kurs an. Daraufhin wurden ihre Hartz IV Zahlungen gekürzt.

Das Sozialgericht entschied für die Behörde. Für eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitswelt muss laut der Richter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht werden. Der Sprachkurs diene dem Ziel, eine Arbeit zu finden. Daher sind nach Angaben des Gerichts die Kürzungen der Leistungen rechtmäßig.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Jetzt vergleichen

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen