Kundendaten dürfen für Werbung genutzt werden 

Kundendaten können auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers für Werbezwecke per Post und Marktforschung genutzt werden, sofern die Klausel über die Nutzung der Daten deutlich hervorgehoben ist. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: VIII ZR 12/08).

Einwilligung der Datennutzung muss besonders hervorgehoben sein

Der Gerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Rabattanbieter "Happy Digits" Kundendaten für Werbesenungen nutzen durfte. Die Geschäftsbedingungen des Rabattssystems "Happy Digits" enthalten eine Klausel, bei der der Kunde der Nutzung seiner Daten für Werbung per Post sowie für Marktforschungszwecke zustimmt. Wer dies nicht will, soll die entsprechende Klausel streichen. Nun urteilte der BGH, dass diese Klausel unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zu beanstanden ist. Danach kann die Einwilligung in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, sofern sie, wie im aktuellen Fall, besonders hervorgehoben wird.

Kunde muss der Datennutzung widersprechen können

Damit bestätigte der BGH seine bisherige Rechtssprechung. Schon im sogenannten Payback-Urteil (Az..VIII ZR 348/06) entschied der BGH, dass Daten für Werbung per Post genutzt werden dürfen. Der Kunde müsse aber diese Einwillung durch ein zusätzliches Kreuz auf dem Antragsformular ("Opt Out") verweigern können. Bei Werbung per SMS und E-Mail sei eine ausdrückliche Einwilligung ("Opt In) erforderlich.

Sammelaus für "Happy Digits"

Trotz des positiven Urteils ist das Ende der "Happy Digits" längst besiegelt. Schritt für Schritt stiegen in diesem Jahr die großen Sammelpartner wie Telekom, Karstadt und Tengelmann aus dem Rabattprogramm aus, so dass bereits seit Ende September keine Punkte mehr beim Einkaufsbummel gesammelt werden können. Online sei dies noch bis Ende September möglich, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die gesammelten Digits innerhalb von 36 Monaten eingelöst werden können, nachdem die Punkte gesammelt wurden.

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