MPU ist keine Leistung des Jobcenters 

Das Jobcenter muss nicht die Kosten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) übernehmen. Dies beschloss das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 10 AS 2226/14 ER).

In dem konkreten Fall klagte ein 54-jähriger Hartz IV Empfänger. Diese fuhr mit 1,52 Promille Auto und wurde dabei von der Polizei erwischt. Ein Gericht entzog dem Mann daraufhin den Führerschein. Um diesen wiederzubekommen, muss sich der Mann einer MPU unterziehen. Das Geld dafür hat er jedoch nicht. Er verlangte vom Jobcenter die Übernahme der Kosten auf Darlehensbasis.

Das Jobcenter lehnte den Antrag ab, ebenso das Sozialgericht. Die Argumente des Mannes konnten beide Institutionen nicht nachvollziehen. Dieser gab an, dass ihm der Führerschein zu Unrecht durch die "junge Amtsrichterin" entzogen wurde. Der Mann leide an schwerem Rheuma und musste die starken Schmerzen mit Alkohol betäuben. An dem Tag des Vorfalls musste er zudem noch zu einer ambulanten Kur in einen anderen Ort fahren. Dies war ihm aufgrund seines Rheumas mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich, weswegen er das Auto nahm.

Argumente nicht nachvollziehbar


Das Sozialgericht wies seinen Antrag ab. Der Entzug des Führerscheins sei gegensätzlich zu der Meinung des Mannes die Folge seines strafbaren Verhaltens. "Die Regelleistung solle zwar das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten (wie etwa auch Geldstrafen und Verwarngelder) fielen aber nicht hierunter." Auch sei nicht ersichtlich, warum der Kläger den Führerschein benötige, da er keinen konkreten Arbeitgeber nennen konnte bei dem der Führerschein Einstellungsvoraussetzung sei.

Weiterhin heißt es: "Ferner sei gar nicht sicher, dass M. selbst bei intensivster Vorbereitung die MPU meistere. Es sei ihm zudem nicht unzumutbar, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur ambulanten Kur zu fahren. Der von ihm vorgelegte tägliche 'Reiseplan' von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr unterscheide sich nicht von den täglichen Zeiten mancher Berufspendler. Im Übrigen sei auch nicht ersichtlich, weshalb M. die Kur nicht auch stationär durchführen könne. Das Jobcenter habe schließlich nicht aus familiären Gründen die Kosten für die Wiederteilung des Führerscheins zu übernehmen: Denn Einkäufe und außerschulische Aktivitäten der Kinder erledige so mancher Haushalt auch ohne Zuhilfenahme eines Kraftfahrzeugs."

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