Staatliche Förderung 

Staatliche Förderung

Jeder Bausparer, der mindest 16 Jahre alt ist, kann zusätzlich Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Somit ist ein Bausparvertrag auch für junge Leute eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten.

Die Wohnungsbauprämie beträgt für Alleinstehende 51,20 Euro pro Jahr und für Verheiratete 102,40 Euro. Einzige Voraussetzung: das zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Sonderausgaben und Werbungskosten können auch hier das zu versteuernde Einkommen verringern, so dass Ihre Jahresbruttoeinkommen deutlich höher liegen kann.

Ein Arbeitnehmerehepaar kann so bis zu 1.984 Euro in seinen Bausparvertrag einzahlen (1.024 Euro als max. begünstigter Betrag für die Wohnungsbauprämie + 480 Euro pro Ehepartner als max. unterstützter Sparbetrag für die AN-Zulage). Diese Sparleistung fördert der Staat in 7 Jahren immerhin mit maximal 1388,80 Euro.

Staatliche Förderung Wohnungsbau- Prämie für eigene Sparleistungen Arbeitnehmer- Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL)
Maximal begünstigter Betrag 512 / 1.024 € pro Jahr* 480 € pro Jahr **
Förderhöchstbetrag (10% der maximal begünstigten Beträge) 51,20 / 102,40 € pro Jahr * 48 € pro Jahr **
Maximal zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 25.600 / 51.200 pro Jahr * 17.900 / 35.800 pro Jahr *
* alleinstehend/verheiratet ** je Arbeitnehmer

 

 

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