Sparphase und Zuteilung 


Die Sparphase des Bausparens

Haben Sie sich für einen Bausparvertrag entschlossen, beginnt für Sie die Sparphase. Während dieses Abschnitts leisten Sie monatliche Einzahlungen auf Ihr Bausparkonto, die verbunden mit der Verzinsung (bis zu 3,00 Prozent p.a.) das Sparguthaben anwachsen lassen. Wie lange diese Phase andauert, ist im Allgemeinen von drei Faktoren abhängig:

  1. Es muss ein vertraglich vereinbartes Mindestguthaben angespart werden. Dieses liegt in der Regel zwischen 30 Prozent und 50 Prozent der Bausparsumme.

  2. Das zweite Kriterium ist die Bewertungszahl. Das Bewertungszahlverfahren ähnelt einer Warteliste und dient den Bausparkassen dazu, die Sparleistungen aller Bausparer zu vergleichen um so für eine gerechte Verteilung der verfügbaren finanziellen Mittel zu sorgen. Die monatliche Ermittlung der Bewertungszahl erfolgt anhand der Berechnung "Zeit mal Geld".

  3. Zum Zeitpunkt der Zuteilung müssen genügend Mittel zur Verfügung stehen um die Finanzierungswünsche der Bausparergemeinschaft realisieren zu können. Dies ist auch der Grund, warum es gemäß Bausparkassengesetz nicht zulässig ist, vertragliche Zusicherungen bezüglich dem taggenauen Zeitpunkt Ihrer Zuteilung zu machen.

Die Zuteilung

Wenn Sie das Mindestsparguthaben und die entsprechende Bewertungszahl erreicht haben, dürfen Sie mit der Auszahlung ("Zuteilung") der gesamten Bausparsumme rechnen.

Die Benachrichtigung über die Zuteilungsreife trifft in der Regel in einem Zeitraum von 5 bis 8 Jahren nach Abschluss Ihres Bausparvertrages ein - je nachdem was Sie für eine Bausparsumme gewählt haben und wie hoch Ihre monatlichen Sparleistungen sind. Hierbei müssen Sie beachten, dass die Verwendung des Bauspardarlehens ausschließlich einem wohnungswirtschaftlichen Zweck dienen darf. Hierzu zählen:

  • Neubau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung
  • Modernisierung, Umbau, Anbau
  • Gebühren und Steuern, die für den Wohnungserwerb anfallen
  • Erwerb von Alterswohnsitzen oder Wohnrechten in Seniorenwohnheimen
  • Erwerb von Wohneigentum in den EU-Mitgliedsstaaten

    Möchten Sie das Geld für andere Zwecke, wie den Kauf eines Autos, verwenden, besteht kein Anspruch auf das Bauspardarlehen. Ihnen wird in diesem Fall nur Ihr angespartes Bausparguthaben inklusive der Guthabenszinsen ausgezahlt.

    Wichtig ist ebenfalls, dass Sie der Zuteilung nicht zustimmen müssen. Für diesen Fall locken die Bausparkassen mit zusätzlichen Anreizen. Entscheiden Sie sich dafür weiterhin zu sparen, können Sie z.B. damit rechnen, dass sämtliche Guthabenzinsen rückwirkend über die gesamte Vertragslaufzeit verdoppelt werden. An diese Boni können dann allerdings Bedingungen geknüpft sein, die Sie zum Beispiel dazu verpflichten für einen bestimmten Zeitraum auf die Zuteilung zu verzichten.

    Entscheiden Sie sich für die Annahme der Zuteilung, kommt es zur Auszahlung der vollständigen Bausparsumme. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Bausparkassen teilweise Bereitstellungszinsen für zur Verfügung gestellte aber nicht in Anspruch genommene Darlehen erheben. Sie sollten Ihr Finanzierungsvorhaben also zügig in Angriff nehmen.
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