Die Zuteilung 

Die Zuteilung

Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, wenn sie das erforderliche Bausparguthaben angespart haben. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung steht.

Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.

Wichtig!
Gesetzlich wurde sogar eine Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgen kann.


Um die Reihenfolge der Zuteilung der Bauspardarlehen festzulegen, wird für jeden Bausparvertrag, der das Mindestansparguthaben und die Mindestwartezeit erreicht hat, eine Bewertungszahl am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) berechnet. Je mehr Bausparguthaben Sie angespart haben und je länger Sie bereits auf eine Zuteilung warten, desto höher fällt die Bewertungszahl aus. Übersteigt die Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann das Bauspardarlehen zugeteilt werden.

Nach der Mitteilung über die Zuteilung des Bausparvertrages haben Sie als Bausparer innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob Sie die Rechte aus der Zuteilung wahrnehmen wollen (Zuteilungsannahme). Ansonsten erlischt der Anspruch auf das Darlehen.

Als Bausparer haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie nehmen die Zuteilung an, lassen sich Ihr angesammeltes Sparguthaben einschließlich Zinsen auszahlen und beantragen das Bauspardarlehen. Für sie beginnt nun die Darlehensphase.
  2. Sie beantragen, dass die Zuteilung Ihres Bauspardarlehens um 12 Monate verschoben wird.
  3. Sie nehmen das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch. Mit dem Beginn der Darlehensphase lassen Sie sich nur die bisher angesparte Summe auszahlen, können das Darlehen aber später in Anspruch nehmen.
  4. Sie verzichten auf die Zuteilung und lassen sich Ihr Guthaben mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und der Rückerstattung der Abschlussgebühr ausbezahlen. Für sie endet der Vertag.
  5. Sie verzichten auf die Zuteilung, Erhöhen die Bausparsumme Ihres Bausparvertrages und besparen den Vertrag weiter. Für sie beginnt die Sparphase von neuem.

 

 

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