Die Feuerrohbauversicherung 

Die Feuerrohbauversicherung

Die Feuerroh­bauversicherung – viele Kreditgeber verlangen diese für den Hausbau. Doch was versteckt sich dahinter? Banktip erklärt.

Die Wohngebäude­versicherung ist Haus­besitzern ein Begriff. Als verbundene Versicherung aus Feuer­versicherung, Leitungs­wasser­versicherung und Sturm­versicherung schützt sie Hausbesitzer vor den Folgen von den unterschiedlichsten Schäden. Sie deckt jedoch nur Versicherungsfälle am fertigen Haus ab.

Versicherungsschutz während des Baus


Während der Bauphase zahlt die Feuerroh­bauversicherung bei einigen Schäden. Viele Kreditgeber verlangen, dass die Bauherren das Haus während des Baus über eine solche Versicherung schützen. Als Versicherungssumme sollten die Kosten für den Bau des Hauses angesetzt werden.

Die Feuerrohbauversicherung zahlt bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Der Anprall eines Luftfahrzeugs wird oft mit einbezogen. Auch Brandstiftung sollte in den Versicherungsschutz gehören. Die Verbraucher müssen die Versicherungsbedingungen hier auf Ausschlüsse prüfen. Außerdem sollte die Versicherung nicht nur für den Rohbau gelten. Sie sollte auch die gelagerten Baumaterialien miteinschließen.

Feuerrohbauversicherung mit Wohngebäudeversicherung


Es gibt unterschiedliche Wege, eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen. Sie wird durchaus von Versicherern als Einzelversicherung angeboten. Die Versicherten sollten darauf achten, dass die Vertragslaufzeit lang genug ist, um die gesamte Bauphase abzudecken. Wer die Feuerrohbauversicherung einzeln abschließt, zahlt Beiträge. Das lässt sich jedoch vermeiden.

Oft können die Bauherren die Feuerrohbauversicherung auch im Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung abschließen. Dies muss bei dem gleichen Versicherer geschehen. Wählen die Versicherten diesen Weg, dann ist die Feuerrohbauversicherung oft beitragsfrei. Sie wird mit der Fertigstellung des Hauses zur Wohngebäudeversicherung.

Die Bauherren müssen dem Versicherer die Bezugsfertigkeit des Hauses melden. Abhängig vom Versicherer beträgt die maximale Laufzeit der Versicherung zwischen sechs und 24 Monaten. Mit der Bezugsfertigkeit gilt nicht mehr die Feuerrohbauversicherung, sondern die Wohngebäude­versicherung. Damit sind Schäden durch Leitungswasser und Sturm auch abgedeckt.

Bauleistungsversicherung für weitere Risiken


Es gibt einige Schadensfälle, bei denen die Feuer­rohbauversicherung auch während des Baus nicht greift. Bauherren können eine Bau­leistungs­versicherung abschließen, um den Versicherungs­schutz entsprechen zu erweitern. Diese Bauleistungs­versicherung schützt vor den Folgen von unterschiedlichen Schäden, wie zum Beispiel Vandalismus, Konstruktions­fehler oder Hochwasser. Sie schließt Schäden durch Feuer aus.

Die Bauherren sollten die Absicherung vor dem Baubeginn in die Wege leiten. Dies gilt auch, wenn sie auf eine Feuerroh­bau­versicherung in Verbindung mit der Wohn­gebäude­versicherung setzen. Wer auf eine solche Kombination setzt, sollte dies über den Vertrag oder den Versicherer klären. Insbesondere bei diesen Versicherungen ist es wichtig, die Policen gut zu vergleichen. Schließlich bindet sich der Bauherr hier bereits vor den Einzug an eine Wohngebäudeversicherung.

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