Auslands-BAFöG und EU-Mobilitätszuschuss 

Auslands-BAFöG
Die Leistungen nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz (BAFöG) sind schon am ehesten auf die steigende Mobilität der Studierenden eingerichtet. Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist ein Studienjahr im Inland – danach ist innerhalb der EU das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss im Ausland förderfähig, wenn der dortige Studienabschluss in Deutschland anerkannt wird. Außerhalb der EU werden höchstens 2 Semester, in besonderen Fällen bis zu 5 Semester gefördert, wenn sie im Rahmen eines Studiums im Inland absolviert werden. Sechs Monate sind Minimum. In der Regel zählen dann die ersten zwei Semester im Ausland nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit. Das deutsche Studierendenwerk hat die wichtigsten Informationen zur BAföG-Auslandsförderung in einer Broschüre zusammengefasst.

Auslandszuschlag
Dazu können sich BAFöG-Beziehende über einen Auslandszuschlag freuen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Da die Fördersätze im Ausland höher liegen, haben auch Menschen ohne Inlands-BAFöG eine Chance auf die Zuschläge. Ein Antrag kann sich deshalb lohnen, wenn man nur relativ knapp nicht BAFöG-berechtigt ist. Auch Empfänger des BAföG-Bankdarlehens bekommen den Auslandszuschlag – allerdings auch als Bankdarlehen, das entsprechend zurückgezahlt werden muss. Der Auslandszuschlag umfasst die notwendigen Studiengebühren in einer Höhe von bis zu 4.600 Euro, die Kosten für die einmalige Hin- und Rückreise, eine Auslandskrankenversicherung und dazu innerhalb der EU einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag, der zwischen 60 und 255 Euro monatlich beträgt.

ERASMUS
Das bekannteste Studierendenaustauschprogramm, ERASMUS, wird von der EU getragen und finanziert. Damit können Studierende aller Fachrichtungen frühestens nach Abschluss des ersten Studienjahres drei bis zwölf Monate an einer europäischen Gasthochschule studieren und dort auch ein Praktikum machen. Voraussetzung sind ausreichende Sprachkenntnisse, um die Lehrveranstaltungen zu verstehen. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei sind auch Partner in dem Programm. Die Förderung über Erasmus umfasst die Befreiung von den Studiengebühren an der Gastinstitution, die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sowie umfangreiche Unterstützung und Betreuung durch die Gasthochschule. Dazu wird ein ziellandabhängiger Mobilitätszuschuss von maximal 200 Euro monatlich gezahlt.

Stipendien
Stipendien haben gegenüber Krediten den großen Vorteil, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssen. Dafür muss man ein Auswahlverfahren durchlaufen, in dem, je nach Stipendiumsgeber, unterschiedliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Es gilt, sich von den oft sehr anspruchsvoll klingenden Kriterienkatalogen nicht abschrecken zu lassen. Wenn das eigene Studienvorhaben zu der Ausrichtung der Stiftung passt, sind die Chancen meist besser als gedacht.

Während Stipendien für das Studium allgemein vor allem ausgewählte begabte oder besonders engagierte Studierende fördern, ist die Palette bei Auslandsaufenthalten sehr viel breiter. Sie werden von sehr vielen unterschiedlichen privaten, gemeinnützigen und öffentlich geförderten Trägern angeboten. Um ein für sich geeignetes Stipendium herauszufinden, nutzt man am Besten die online verfügbaren Stipendiendatenbanken. Die größte, die Datenbank des DAAD, ist auf Auslandsstipendien spezialisiert. Weitere nützliche Adressen sind das Maecenata Institut, e-fellows.net sowie das Deutsche Mobilitätszentrum, welches über europaweite Forschungs- und Stipendienprogramme informiert.

 

 

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