Keine Entschädigung für nicht auffindbare Erben 

Eigentümer und Erben von Grundstücken, die in der DDR unter Zwangsverwaltung standen, müssen unter bestimmten Umständen nicht entschädigt werden, wenn das Grundstück in den Entschädigungsfonds des Bundes übergeht. Diese Praxis ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Miterben nicht auffindbar sind und sich nicht nach einem öffentlichen Aufgebotsverfahren melden (Az.: 1 BvL 8/07).

Im Streitfall hatte eine Frau geklagt, die zu einem Drittel Miterbin eines Grundstücks in Brandenburg war. Ihre beiden Schwestern hatten ihre Erbansprüche rechtzeitig geltend gemacht. Da die nach Großbritannien ausgewanderte Klägerin trotz Recherchen nicht auffindbar war, schloss das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen die Klägerin von ihrem Miterbenanteil aus. Damit ging dieser auf den Entschädigungsfonds der Bundesrepublik über.

Regelung verstößt nicht gegen Eigentumsgarantie des Grundgesetzes

Diese Vorgehensweise ist laut Gerichtsurteil verfassungsgemäß, wenn zumindest ein weiterer Miterbe bekannt und aufgefunden ist. Ansprüche auf eine Rückerstattung an den Miteigentums- oder Miterbenanteils bestehen auch dann nicht, wenn sich der Erbe oder seine Rechtsnachfolger später noch melden sollten. Diese Regelung verstoße nicht gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Vielmehr diene sie dem Gemeinwohl, da so die Herrenlosigkeit von Grundstücken in der ehemaligen DDR beendet werde. Damit werde auch die Wirtschaftsentwicklung in den neuen Ländern gefördert.

Weiterhin führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Klägerin 13 Jahre lang Gelegenheit hatte, sich um ihr Erbe zu bemühen. Der Entzug des Erbes erfolge zwar ohne Entschädigung, allerdings diene der dem Entschädigungsfonds zugeführte Vermögenswert des Grundstücks nicht dem Staatshaushalt, sondern anderen Personen, die wiederum Opfer von Enteignungen waren.

Noch 800 Vermögensfragen der gleichen Art offen

Eine Sprecherin des Bundesamtes für offene Vermögensfragen sagte gegenüber dem Radiosender "MDR Info", dass noch rund 800 offene Vermögensfragen dieser Art geklärt werden müssten. Das Bundesamt werde diese Fälle nun vorrangig bearbeiten.

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