OLG bestätigt Urteil gegen Allianz 

Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) gewannen vor Gericht gegen den Versicherer Allianz. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Berufung der Allianz für unwirksam (Az. 2 U 57/13).

In dem Fall klagten die Verbraucherzentrale Hamburg und der BdV gegen die Überschussklauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz. Diese sahen vor, dass nur Verbraucher mit einer Mindestanlage von 40.000 Euro an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg waren nach dieser Klausel Geringverdiener, kinderreiche Familien oder Ältere praktische von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen.

Im Januar 2014 urteilte bereits das Landgericht Stuttgart gegen den Versicherer (Az.11 O 231/12). Die Klauseln seien intransparent und unwirksam. Gegen dieses Urteil legte die Allianz Berufung ein. Diese wies nun das Oberlandesgericht Stuttgart zurück. Mit der Zurückweisung kann keine Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden.

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot