SEPA-Umstellung für Vermieter nötig 

Die Sepa-Umstellung im Februar 2014 trifft die Unternehmen. Aber auch Vermieter müssen in vielen Fällen aktiv werden. Der Verband Wohnen im Eigentum weist auf die Änderungen hin.

Wenn ein Mieter die Miete per Bankeinzug bezahlt, müssen Vermieter sich auf SEPA einstellen. Denn sie benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Außerdem müssen sie auf das SEPA-Lastschriftverfahren umsteigen.

Eine andere Möglichkeit sei es, auf das Einzugsverfahren zu verzichten. Der Verband weist auf die Vorteile der Lastschrift hin: Zahlungsüberwachung oder Mahnungen sind nicht nötig. Vermieter, die das Verfahren nicht nutzen, müssten Mietern nur die neuen Bankdaten mit internationalen Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) für die Überweisungen mitteilen. Lesen Sie dazu auch unsere Ratgeber "SEPA für Verbraucher" und "SEPA für Unternehmen".

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