Hartz IV: Wo beantragt man Unterstützung aus dem Bildungspaket? 

Wo beantragt man Unterstützung aus dem Bildungspaket?

Die Kosten für Lernförderung, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, eintägige Schulausflüge oder die Mitgliedschaft im Verein werden ab sofort in der Regel von den Kommunen im Jobcenter übernommen. Eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 ist möglich, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen Anträge einreichen und Belege vorlegen. 

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Um den Zuschuss zu erhalten, können Eltern ab sofort einen Antrag in der Regel bei ihrer Kommune im Jobcenter stellen. Für eine rückwirkende Erstattung der Kosten für das Schul-, Kita- oder Hortmittagessen müssen die Eltern einen Nachweis erbringen, dass ihr Kind im Zeitraum Januar bis März am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat. Für die Eltern verbleibt ein Eigenanteil von 1 Euro pro Mittagessen.
  • Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten: Auf Antrag bei der Kommune besteht ein monatlicher Anspruch von 10 Euro pro Kind z.B. für die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Auch hier gilt: eine rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn die Eltern nachweisen, dass ihr Kind Mitglied in einem Verein war oder an Kursen teilgenommen hat. 
  • Eintägige Ausflüge in Schule und Kita: Die Kosten für eintägige Ausflüge werden auf Antrag von der Kommune im Jobcenter übernommen. Kosten für Ausflüge im Zeitraum Januar bis März 2011 können rückwirkend erstattet werden, wenn die Teilnahme am Ausflug z.B. durch eine Bescheinigung der Schule oder Kita nachgewiesen wird. Kosten für mehrtägige Ausflüge werden - wie bisher auch - übernommen.
  • Lernförderung: Eltern, deren Kinder Lernförderung benötigen, lassen sich von der Lehrerin oder dem Lehrer diesen Bedarf bescheinigen und reichen diese Bescheinigung in der Regel bei der Kommune im Jobcenter ein. Wenn es vor Ort keine ausreichenden regulären schulischen Angebote gibt, bewilligt die Kommune den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung. Voraussetzung dafür ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel z.B. die Versetzung in die nächste Klasse zu erreichen. In der Regel erhalten die Eltern bei der Kommune im Jobcenter Informationen über geeignete Angebote vor Ort.
  • Schulbedarf: Die Kosten für den Schulbedarf ist eine Geldleistung, die ohne Antrag zusammen mit dem Regelsatz an die Eltern ausgezahlt wird. Die nächste Auszahlung (70 Euro) erfolgt zum 1. Schulhalbjahr im August 2011. Zu Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar 2012 werden nochmals 30 Euro ausgezahlt. Danach erfolgt die Auszahlung fortlaufend jeweils zum Schuljahres- und Halbjahresbeginn.
  • Schulbeförderung: Der Zuschuss zur Monatskarte kann in der Regel bei der Kommune im Jobcenter beantragt werden. Je nach Konstellation gibt es entweder einen Zuschuss (wenn z.B. die Monatskarte auch privat genutzt werden kann) oder es werden die gesamten Kosten übernommen, z.B. wenn mit der Monatskarte ausschließlich der Schulbus genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächstgelegenen Schule erforderlich ist und die Kosten nicht von anderen übernommen werden.

Stand: Februar 2011, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

 

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen