Steuertipp: Verlorene Belege selbst erstellen 

Belege verloren?

Manchmal kann es vorkommen, dass sich einzelne Belege über getätigte (geringere) Ausgaben nicht wieder finden, wenn man seine Steuererklärung erstellt. Die Finanzämter berücksichtigen in solchen Fällen auch so genannte Eigenbelege. Voraussetzung ist allerdings, dass die berufliche Veranlassung unumstritten ist. Weil das Finanzamt dazu neigt, eine "Missbrauchsgefahr" zu vermuten, sollten Ihre Eigenbelege mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Zweck der Ausgabe (möglichst genau bezeichnen),
  • Betrag,
  • Datum der Zahlung,
  • Empfänger der Zahlung,
  • Datum der Belegerstellung,
  • eigenhändige Unterschrift.

Sie sollten es hierbei möglichst vermeiden, auf- oder abzurunden. Denn Belege über Werbungskosten, die die Kosten in Euro und Cent beziffern, wirken in der Regel authentischer. Schon wenn Sie nur den Zahlungsempfänger nicht benennen, darf das Finanzamt den Werbungskostenabzug streichen.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Wenn Sie erhöhte Werbungskosten haben, bekommen Sie Ihre Einkommensteuererstattung erst, nachdem das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet hat. Wollen Sie also Ihre als sicher geltende Steuererstattung für das Jahr 2010 auch in diesem Jahr schon kassieren, dann können Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

Sie geben dann beim Finanzamt Ihre voraussichtlichen Werbungskosten des laufenden Jahres an (z. B. Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung etc.), die als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Der Vorteil: Sie erreichen monatlich schon vorab ein höheres Nettogehalt.

Dafür müssen Ihre Werbungskosten nur die Pauschale von 920 € übersteigen und zusammen mit anderen Beträgen (z. B. Sonderausgaben) muss der Grenzbetrag von 600 € überschritten werden. Wenn Sie für das laufende Jahr einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen möchten, ist das nur bis zum 30.11. möglich.

Wer keine besonders hohen Werbungskosten erwartet, kann auch folgenden Trick anwenden: Um die Lohnsteuer auf das höher belastete Weihnachtsgeld zumindest teilweise zu sparen, lassen sie sich nur für die Monate November und Dezember einen Freibetrag eintragen.

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