Schweizer Amtshilfe bei Steuerhinterziehung 

Die deutsche und die Schweizer Regierung arbeiten zurzeit an einer Veränderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens. Laut "Focus"-Berichten sieht die neue Einigung eine Abgeltungssteuer bei neuen Konten aber auch bei Altvermögen vor. Das Abkommen soll Ende Oktober unterzeichnet werden.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte gegenüber der "Financial Times Deutschland", dass die Einigung eine "dauerhafte Lösung des Problems der unversteuerten Kapitalanlagen" sein soll. Laut "Focus" wird es dabei keine Freigabe der Namen von Kontoinhabern geben.

Geld statt Namen

Stattdessen soll die Schweiz eine Abgeltungssteuer von 35 Prozent bei neuen Konten deutscher Staatsbürger erheben und diese an Deutschland abführen. Bei Altvermögen wird laut dem "Focus"-Bericht der Vermögenszuwachs der letzten zehn Jahre errechnet und 35 Prozent davon abgeführt. Damit würden Rückzahlungen, aber keine Strafe für Steuerhinterziehung drohen. Diese Pläne wurden bisher nicht bestätigt.

Seit März verhandeln Deutschland und die Schweiz über das Abkommen. Der Schweizer Bundesrat soll den Eckpunkten der Vereinbarung bereits zugestimmt haben. Ende Oktober soll es unterzeichnet werden.