| Steuerliche Aspekte beim Leasing |
Gewerbetreibende und Selbständige können die gesamten Leasingkosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Wählt man einen kurzen Zeitraum, erhöhen sich die Leasingraten. Für Unternehmen würde sich demnach ein Leasing mit kurzer Laufzeit rentieren, da die Raten relativ hoch sind und diese voll als steuerlichen Aufwand innerhalb der Steuererklärung gewertet werden. Der Vorteil ist, dass man fortlaufend neueste technische Geräte zur Verfügung hat, wobei man für derartige kostspielige Anschaffungen keinen Kredit aufzunehmen braucht und liquide bleibt. Übersteigt ein Teil der Leasingraten die AfA (Absetzungen für Abnutzungen), kann er durch die zuvor ersparte Steuer finanziert werden.
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