Vermögenswirksame Leistungen 
Ein Fondssparplan kann unter Umständen auch vom Staat gefördert werden. Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann diese in einen Fondssparplan einzahlen. Die staatliche Förderung durch die
Arbeitnehmersparzulage von stolzen 18 Prozent gibt es auf einen Sparbetrag von maximal 400,- Euro im Jahr. Die Höchstförderung beträgt somit 72,- Euro pro Jahr. Für das VL-Sparen kann nicht jeder Fonds genommen werden. Die Fonds müssen für diese Sparform extra zugelassen sein. Eine Liste aller zugelassenen VL-Fonds ist auf den
Webseiten des BVI zu finden.
Wie auch bei anderen VL-Sparformen (
Bausparvertrag etc.) müssen auch beim VL-Fondssparen einige Dinge beachtet werden, wenn man die staatliche Förderung in Anspruch nehmen will:
- Die Förderung bekommen nur Personen mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 17.900,- Euro (35.800,- Euro bei Verheirateten).
- In den Sparplan muss sechs Jahre lang eingezahlt werden, im siebten Jahr muss der Sparplan ruhen.
- Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt für jedes Jahr vorgemerkt, ausgezahlt wird sie erst am Ende der Laufzeit von 7 Jahren in einem Betrag.