Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Januar 2005 das vom Bund ins Hochschulrahmengesetz (HRG) geschriebene Verbot allgemeiner Studiengebühren für nichtig erklärt. Durch diese Regelung war die Gebührenfreiheit für das Erststudium bundesweit gesetzlich festgeschrieben. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage von sechs unionsgeführten Bundesländern gegen die im August 2002 ins Hochschulrahmengesetz aufgenommene Regelung stattgegeben und den Weg für die Einführung von Studiengebühren frei gemacht.
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