Kritik an der Abgeltungssteuer 

Relativ größte Verschlechterung bei Aktionären

"Für Anleihebesitzer ist die Reform nicht so gravierend wie für andere Investoren", zitierte das Handelsblatt Gernot Griebling, der bei der Landesbank Baden-Württemberg das Research für Volkswirtschaft und Rentenmärkte leitet. Auch nach Einschätzung anderer Finanzexperten werden die Hauptbetroffenen der Abgeltungssteuer wohl die Aktionäre sein, die in viel umfassenderem Maße steuerpflichtig würden.

Entsprechend gehören Aktionärsverbände wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) zu den schärfsten Kritikern der Reform. Sie entfalte eine "enteignungsgleiche Wirkung", heißt es in einer Presseerklärung der SdK. Nachdem die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) Anfang Juli die Einführung einer "vernünftigen Abgeltungssteuer mit einem Steuersatz von 15 Prozent" noch begrüßt hatte, kritisiert auch sie die bisher vorliegenden Abgeltungssteuerpläne nun als "unausgegoren" und den angepeilten Satz als zu hoch.

Auch der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB) Heinz-Udo Schaap hält die Einführung einer Abgeltungssteuer von nur 15 Prozent für gut, um "Ausweichreaktionen der Kapitalanleger" zu verhindern.

Ungleich höhere Belastung niedriger Einkommensklassen

Durch die Reform würden gering verdienende Anleger grundsätzlich schlechter gestellt als Besserverdienende. Während ein Abgeltungssteuersatz von 30 oder 25 Prozent auf Spitzenverdiener durchaus attraktiv wirken könnte, bedeutet er für alle anderen mit einem darunter liegenden Steuersatz zum Teil eine Verdopplung ihrer Belastung.

Zu diesem Problem werden zwei Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Einer wäre die Absenkung des Abgeltungssteuersatzes auf den Wert des Eingangssteuersatzes von 15%, wie es die DSW und der BdB fordern. Dies würde aber nach wie vor riesige Steuergeschenke an Gutverdienende bedeuten und das Finanzministerium einige Milliarden Euro mehr kosten. Auch den verstärkte Kapitalflucht als bei einem 30-prozentigen Steuersatzes könnte die günstigere Variante nicht garantiert.

Eine andere Überlegung ist die Einführung einer Wahlmöglichkeit, die es freistellte, ob man seine Kapitalerträge zum Einkommenssteuersatz oder zum Abgeltungssteuersatz versteuern möchte. Diese Regelung würde aber den angestrebten Bürokratieabbau wieder zunichte machen, da zuviel gezahlte Abgeltungssteuer wieder in der individuellen Steuererklärung geltend gemacht, vom Finanzamt bearbeitet und unter Umständen zurückgezahlt werden müsste.
Dazu sei gerade der Wegfall der Besserstellung von langfristigen Sparanlagen, wie sie die Bundesregierung unter anderem zur Altersvorsorge propagiert, inakzeptabel. Weil der Wertverlust durch die Inflation nicht berücksichtigt werde, würden sie "völlig unattraktiv", heisst es in der oben zitierten Stellungnahme der SdK.

Bisher sind Verträge mit einer Laufzeit über zwölf Jahre beziehungsweise solche, die nach dem 60. Geburtstag fällig werden, steuerbefreit und könnten somit auch von der Abgeltungssteuer ausgenommen bleiben. Die DSW fordert darüber hinaus die Beibehaltung der Spekulationsfrist, um weiterhin langfristig orientierte Anleger besser zu stellen.

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