Kommt die Abgeltungssteuer?


Ab 2008 Abgeltungssteuer nach ausländischem Vorbild?

Am 12. Juli 2006 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für die Unternehmenssteuerreform beschlossen. Die Vorschläge sehen unter anderem die Einführung einer "Abgeltungssteuer" vor, die es in einigen EU-Ländern (z.B. Österreich) bereits gibt. Im Oktober soll ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf vorgelegt werden, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten könnte.

Die Abgeltungssteuer in der derzeit geplanten Form und Höhe wird nach Aussagen ihrer Kritiker gravierende Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben. Gleichzeitig wird sie den Bundeshaushalt voraussichtlich ca. 2 Milliarden Euro kosten.

Was steckt hinter der Abgeltungssteuer?

Bisher werden Kapitalerträge als Einkommen gewertet. Personengesellschaften und Privatpersonen müssen die Einnahmen in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes versteuern. Bei Kapitalgesellschaften fällt eine Steuerlast in Höhe des Körperschaftsteuersatzes an.

Finanzminister SteinbrückDabei gelten für verschiedene Formen des Kapitalertrages unterschiedliche Regelungen. Für Zinsen und Dividenden gilt derzeit ein Freibetrag von 1.370 Euro zzgl. 51 Euro Werbungskostenpauschale; darüber hinaus gehende Einkünfte aus Zinsen werden voll, aus Dividenden hälftig besteuert (Halbeinkünfteverfahren).

Veräußerungsgewinne aus Anteilen (Aktien etc.), die man weniger als ein Jahr in Besitz hat, müssen voll versteuert werden, wenn die Einnahmen die Freigrenze von 512 Euro überstiegen. Gewinne aus längerfristig gehaltenen Aktien blieben dagegen steuerfrei.

Die unterschiedlichen Regelungen für verschiedene Kapitaleinkünfte sollen nun vereinfacht werden, indem auf alle eine einheitliche Abgeltungssteuer von 30 Prozent erhoben wird sowie Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren wegfallen.

Das Bundesfinanzministerium verweist hierfür auf die entsprechende Steuer in Österreich, der ein steuerpolitischer Erfolg gewesen sei. Auch in weiteren europäischen Ländern wird eine Abgeltungssteuer erhoben, wobei die Sätze allerdings zwischen 35% (Schweiz) und 25% (Niederlande), in kleineren Staaten auch weniger, variieren.

Ziele der Abgeltungssteuer

Erstes Ziel von Bundesfinanzminister Steinbrück ist es, mit dieser Maßnahme nicht nur das Steuerrecht zu vereinfachen, sondern auch den Anreiz zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland zu erhöhen. Er orientiert sich dabei an dem österreichischen Steuermodell, welches nach Medienberichten mit seiner einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 Prozent große Erfolge bei der Unterbindung von Kapitalflucht erzielt und dabei dem Staat noch Mehreinnahmen beschert hat.

Tatsächlich würde durch die Abgeltungssteuer vieles einfacher, zumindest wenn sie in Verbindung mit dem Bankeinzugsmodell genutzt wird. Hierbei führen die Banken die von ihren Kunden zu zahlenden Steuern auf Kapitalerträge direkt an die Finanzämter ab. In diesem Falle müssten die Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Mit der Überweisung des pauschalen Steuerbetrages an das Finanzamt wäre die Steuerschuld abgegolten – daher auch der Name der Steuer.

Wer profitiert, wer verliert?

Die Frage, wer von der Abgeltungssteuer profitieren würde und wer nicht, ist eng an die Höhe des Steuersatzes gekoppelt. Vereinfacht gilt zunächst, dass Anleger mit hohem Einkommensteuersatz besser gestellt würden, während alle anderen mehr Steuern zahlen müssten als bisher.

Berücksichtigt man den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens, so kommen auf alle Empfänger von Dividenden und Kursgewinnen deutlich höhere Steuerlasten zu, da sie ja bisher nur die Hälfte ihrer Erträge versteuern mussten. Am härtesten trifft es langfristige Wertpapieranlagen, die bisher von der einjährigen Spekulationsfrist profitierten.

Statt wie bisher fast vollständig steuerfrei zu bleiben, wären auch sie ab 2008 vollständig steuerpflichtig, sollte das entsprechende Gesetz verabschiedet werden. Diese zusätzliche Steuerbelastung verstärkt sich zudem mit den Jahren, da die Rendite insgesamt vermindert wird.

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