Kredite von der KfW 

KfW-Mittelstandsbank

Eine weitere zentrale Anlaufstelle für Fördermittel ist die KfW-Mittelstandsbank. Im Gegensatz zur Bundesagentur für Arbeit ist die Antragstellung bei der KfW unabhängig vom SGB III.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Heute bietet sie mittelständischen Unternehmen, Existenzgründern und Freiberuflern Unterstützung durch Kredite, Nachrangdarlehen, Eigenkapital und Beratung. Dabei wird stets das Hausbanksystem angewandt.

Bei diesem Verfahren übernimmt die Hausbank die Funktion einer Beratungsstelle und reicht die Förderkredite aus. Sie nehmen Förderanträge entgegen und leiten sie weiter, prüfen die wirtschaftlichen sowie finanziellen Verhältnisse der Kunden und versuchen die Durchfinanzierung des Vorhabens sicherzustellen.

Folgendes Leistungsangebot für Existenzgründer wird von der KfW geboten:

Das Unternehmerkapital (ERP)

Das Unternehmerkapital (ERP) für die Gründung richtet sich an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Inland. Existenzgründer müssen die KMU-Definitionen der EU erfüllen und nachweisen, dass das benötigte Eigenkapital (Haftkapital) für das geplante Vorhaben fehlt.

Die Förderleistung für den Antragsteller kann sich auf bis zu 500.000 Euro belaufen, gezahlt in Form eines zinsverbilligten Nachrangdarlehens; bei dieser Form des Darlehens, tritt der Darlehensgeber (KfW) hinter die Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurück. Der Zinssatz ist in den ersten fünf Jahren gestaffelt. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren beginnt die Tilgung nach sieben Jahren in 16 gleich hohen Halbjahresraten.

Für ältere Existenzgründer gilt: Das Darlehen muss bis zum 62. Lebensjahr abgerufen und bis zum 70. Geburtstag zurückbezahlt sein. Für Gründerinnen und Gründer über 55 Jahren reduziert sich daher die tilgungsfreie Zeit um die Anzahl der Lebensjahre über 55, damit das Alter von 70 Jahren bei einer 15jährigen Laufzeit nicht überschritten wird. Dementsprechend ist eine Förderung von Personen über 62 Jahren, auch unter Wegfall der tilgungsfreien Zeit, nicht möglich.

Die Höhe der einzusetzenden eigenen Mittel hängt von den persönlichen Konditionen ab. Der Antragsteller muss hier bis zu 15 Prozent der gesamten Investitionssumme aus eigenen Mitteln erbringen können. Bei Anrechnung des Nachrangdarlehens für die einzusetzenden Mittel kann der Prozentsatz bis auf 40% erhöht werden.

Startgeld

Mit dem Startgeld werden alle Formen der Existenzgründung gefördert: Neugründung und Erwerb eines Unternehmens sowie Übernahme einer tätigen Beteiligung. Voraussetzung für den Antragsteller ist u.a. die aktive unternehmerische Teilnahme am Betrieb.

Das Startgeld wird in Form eines Darlehens bis zu 50.000 Euro gewährt. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren. Der Zinssatz entspricht den aktuellen Konditionen der KfW.

Mikro-Darlehen

Das Mikro-Darlehen und "Mikro 10" sind zwei Kreditformen die speziell zur Finanzierung von Kleinstgründungen eingesetzt werden. Bei dieser Fördermaßnahme können auch Personen Anträge stellen, die das unternehmerische Vorhaben als Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus aufbauen wollen. Gefördert werden jeweils die gleichen Formen der Existenzgründung wie beim Startgeld.

Das Mikrodarlehen kann bis zu 25.000 Euro betragen und muss innerhalb von maximal fünf Jahren zurückgezahlt werden, bis zu sechs Monate sind tilgungsfrei. "Mikro 10" beschränkt sich auf ein Darlehen in der Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro bei einer Laufzeit zwischen zwei und fünf Jahren. Auch hier sind maximal sechs Monate tilgungsfrei. Der jeweilige Zinssatz entspricht den aktuellen Konditionen der KfW.

Unternehmerkredit für Investitionen

Mit dem Unternehmerkredit für Investitionen werden Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen u.ä. finanziert. Gleichermaßen kann für die Übernahme eines Unternehmens oder den Erwerb einer tätigen Beteiligung ein Förderantrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind Gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe, freiberuflich Tätige sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt. Die Existenzgründung muss grundsätzlich dem Haupterwerb dienen.
Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 10 Mio. Euro bei einer Laufzeit bis zu zehn Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Sollten die Kosten für Grunderwerb, Bau oder Erwerb bzw. Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen 2/3 des Darlehens überschreiten, dann lässt sich eine Laufzeit von 20 Jahren mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbaren. Der Zinssatz entspricht auch hier den jeweils aktuellen Konditionen der KfW.

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