Fragen und Antworten zur Abwrackprämie 

Wer ein neues Auto kaufen will, der sollte jetzt zugreifen. Mit der Umweltprämie unterstützt der Staat die Finanzierung eines Neu- oder Jahreswagens mit Geld fürs Altauto. Aber Vorsicht: Die so genannte Abwrackprämie winkt nur den Schnellsten, sie lohnt sich nicht für jeden, und sie hat auch ansonsten ihre Tücken.

Was ist die Abwrackprämie?

Am 14. Januar hat die Bundesregierung beschlossen, den Kauf von Neuwagen zu unterstützen, um der Autoindustrie zu helfen. Deshalb kann seit diesem 14. Januar jeder Bundesbürger, der sein altes Auto los werden will, um ein neues zu kaufen, eine Abwrackprämie beantragen. Das bedeutet: Der Staat zahlt eine Prämie in Höhe von 2500 Euro für jedes Auto, das zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember verschrottet und durch einen Neuwagen ersetzt wird.

Zeitlich läuft dieses Programm bis zum Jahresende. Doch auch die Mittel sind nicht unbegrenzt: Bei 1,5 Milliarden Euro hat Vater Staat die Grenze gesetzt. Das bedeutet, dass die ersten 600.000 Antragsteller eine Abwrackprämie bekommen. Wer zu spät kommt, darf zwar abwracken, bekommt dafür aber kein Geld mehr. Aber wer darf eigentlich die Prämie beantragen?

Wer kann die Prämie in Anspruch nehmen?

Wer die Abwrackprämie in Anspruch nehmen will, muss das Altauto mindestens ein Jahr auf seinen Namen zugelassen haben. Die Abwrackprämie ist nicht übertragbar: Nur wer Halter des Altautos war, kann den Neuwagen zulassen. Dieser neu zugelassene Wagen darf kein Gebrauchtwagen sein.

Vater Staat zahlt nur beim Kauf eines Neuwagens oder einen Jahreswagens. Die Zulassung des Alt- wie des Neuwagens muss vorgelegt werden. Von der Aktion Alt gegen Neu soll auch die Umwelt profitieren: Die Abwrackprämie gilt nur beim Kauf von Neuwagen, die mindestens die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Amtlich heißt die Abwrackprämie deshalb Umweltprämie.

Wie alt muss das Altauto sein?

Das Altauto muss mindestens neun Jahre alt sein. Das bedeutet: Abwrackprämie gibt es nur für Autos, die vor dem 14. Januar 2000 erstmals zugelassen waren. Muss man den alten Wagen verschrotten? Umwelt- oder Abwrackprämie kassieren und den alten Wagen dann in Wirklichkeit weiter verkaufen? Das funktioniert nicht.

Die Prämie gibt es nur gegen einen Verschrottungsnachweis von einem gemäß Altfahrzeugverordnung anerkannten Demontagebetrieb. Dieser Nachweis muss im Original vorgelegt werden, Kopien zählen nicht. Außerdem muss das alte Auto zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 verschrottet worden sein.

Lohnt sich die Abwrackprämie für jeden?

Die Abwrackprämie lohnt sich vor allem für Besitzer von Klein- und Kompaktautos bis etwa in die Golf-Klasse. Die Preise für einen zehn Jahre alten Opel Astra liegen beispielsweise um die 2000 Euro, manchmal etwas darüber. Für einen VW Golf IV aus dem Jahr 2000 werden im Internet jedoch durchaus Preise bis zu 3000 Euro verlangt. Hier muss der Besitzer schon überlegen, ob er aus Bequemlichkeit auf 500 Euro verzichtet und lieber die Abwrackprämie nimmt. Mercedes C-Klasse und Audi A4 werden im Internet jedoch zu Preisen von 4000 Euro gehandelt. Wer in diesem Fall die Abwrackprämie vorzieht, verzichtet auf 1500 Euro.

Wie kann ich die Abwrackprämie beantragen?

Die Umwelt- oder Abwrackprämie muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet das erforderliche Formular im Internet zum Download an (Ausfüllbares PDF, 393kb). Viele Autohändler übernehmen den Antrag für den Kunden, wenn er einen Neu- oder Jahreswagen kauft, und dafür sein altes Auto verschrotten lässt. Außerdem hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Telefonberatung eingerichtet: 0 30/ 34 64 65 47 0  (zum Festnetztarif)

- 5. Januar 2009-

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