Inhaltsverzeichnis

ALG II-Regelsätze (Hartz IV)


Arbeitsamt 200x133Das Arbeitslosengeld II (ALG II) gilt als die größte Reform in der Geschichte des bundesdeutschen Sozialsystems. Der Volksmund taufte das ALG II auf den Namen Hartz IV, nach seinem Schöpfer, dem Ex-Volkswagenmanager Peter Hartz. Hartz IV startete am 1. Januar 2005. Die neue Grundsicherung nach Hartz IV (ALG II) sollte Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenführen. Das bisherige Arbeitslosengeld heißt Arbeitslosengeld I. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch, Band II (SGB II).

Die Höhe der Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) richten sich nicht wie beim ALG I oder der früheren Arbeitslosenhilfe nach dem letzten Arbeitseinkommen. Hartz IV gewährt jedem Empfänger den gleichen Betrag, die Regelleistung oder den Regelsatz. Mit der monatlichen pauschalen Regelleistung soll der gesamte Lebensunterhalt bestritten werden. Die Höhe des Regelsatzes soll sich nach dem Bedarf des Antragstellers richten. Dazu gehören Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, der Bedarf des täglichen Lebens sowie "in vertretbarem Umfang" auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (§ 20 Abs. 1 SGB II).

Für Miete und Heizung gibt es Zuschüsse. In Härtefällen, beispielsweise für Schwangere, Behinderte oder Alleinerziehende, gibt es weitere Zuschläge. Einmalige Beihilfen, wie sie früher im Rahmen der Sozialhilfe üblich waren, sind nur noch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstbezug einer Wohnung sowie für mehrtägige Klassenfahrten schulpflichtiger Kinder möglich.

Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene

Hartz IV 200x108Für alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende gilt ein Regelsatz von 364 Euro. Dieser wurde (rückwirkend) zum 1. Januar 2011 erstmals im April 2011 von den Jobcentern an die Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt. Zum 1. Januar 2012 erfolgt eine weitere Erhöhung des Regelsatzes um 3 Euro. Diese Erhöhung ist unabhängig von der ohnehin geplanten Fortschreibung des Regelsatzes. Ab dem 1. Januar 2012 soll die jährliche Anpassung der Regelsätze beginnen.

Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Heranwachsende

Die Regelsätze für Kinder bleiben bis zur nächsten Anpassung zum 1.1.2012 unverändert. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

  • 0 bis unter 6 Jahren: 215 Euro
  • 6 bis unter 14 Jahren: 251 Euro
  • 14 bis unter 18 Jahren: 287 Euro

Zusätzlich zum bestehenden Regelsatz haben 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket.

Hartz-IV-Regelsatz seit 2012

  • Ledige und Alleinerziehende: 374 Euro im Monat (vorher: 364 Euro)
  • Eheleute: 337 Euro (vorher: 328 Euro)
  • Volljährige ohne eigenen Haushalt : 299 Euro (vorher: 291 Euro)
  • Kleinkindern unter sechs Jahren: 219 Euro (vorher 215 Euro)

Bei den Kindern zwischen 6 bis 18 Jahren gibt es keine Änderungen bei den Regelsätzen.

© Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

Tags
Steuer Finanzamt, Finanzamt Kontakt, Lohn Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld II/Hartz IV, Arbeitslosengeld II beantragen, Beratung Verbraucher, Zuverdienst Gehalt, Einkommen Arbeitnehmer, Werbungskosten, Elterngeld Kind, Kinder finanzieren, Regelsatz Hartz 4, Kindergeld Einkommen, Familie versichern, Spende Geld, Rente Alter, Schulgeld Schüler
Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
SteuerformulareStart frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
TagesgeldrechnerEin Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich
FestgeldrechnerWer sein Erspartes auf einem Festgeldkonto anlegen möchte, kann höhere Zinsen erwarten. Vergleichen Sie hier Angebote.
Termingeldrechner
SteuerbescheidWenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter