Was tun bei falscher Überweisung? 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie für Zahlungsdienste Ende letzten Jahres hat dazu geführt, dass die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst haben. Vor allem die Änderungen bei Überweisungen und Einzahlungen haben dazu geführt, dass Bankkunden hier künftig genauer hinschauen müssen: So muss die Hausbank die Kontonummer beziehungsweise die Bankleitzahl nicht mehr mit dem Empfängernamen abgleichen. Das entspricht dem neuen Grundsatz, Inlandsüberweisungen und grenzüberschreitende Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gleich zu behandeln.

Das gilt gleichermaßen für Überweisungen am SB-Terminal oder Überweisungsbelege aus Papier (die der Kunde in den Hausbriefkasten einwirft) sowie für Einzahlungen. Sollte sich also ein Zahlendreher in die Kontonummer eingeschlichen haben und der überwiesene Geldbetrag landet auf einem falschen Girokonto, blickt der Kunde erstmal ins Leere. Denn er kann nicht darauf bauen, dass seine Hausbank den falsch überwiesenen Betrag erstattet.


Hausbank muss schnell benachrichtigt werden

In jedem Fall sollte der Kunde seiner Hausbank so schnell wie möglich über die falsche Kontonummer oder Bankleitzahl auf seiner Überweisung informieren. Geschieht dies noch am selben Tag, kann sie möglicherweise die Gutschrift auf das angegebene (falsche) Empfänger-Konto stoppen oder gar stornieren. Ungefähr einen Tag lang befindet sich die in Auftrag gegebene Überweisung im System der Hausbank. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass seine Bank in seinem Sinne handelt. Er ist vielmehr auf das kundenfreundliche Entgegenkommen seiner Bank angewiesen.

Mithilfe der Hausbank das falsch überwiesene Geld zurückholen

Auch wenn der Kunde den Fehler erst ein paar Tage später, beispielsweise beim Kontrollieren der nächsten Kontoauszüge, bemerkt, sollte er sich ebenfalls unverzüglich zu seiner Hausbank begeben und sie darüber informieren. Das geht zunächst auch über die Kundenhotline der Hausbank – viele haben eine rund um die Uhr geschaltet. Die Rückholaktion vom falschen Konto auf das eigene kann sich als langwierig gestalten, wenn der Betrag bereits auf dem falschen Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.

"Die Bank wird dabei behilflich sein, den Kontoempfänger ausfindig zu machen, um das falsch überwiesene Geld zurückholen zu können", erklärte Lars Hofer vom Bundesverband deutscher Banken auf Anfrage von Banktip. "Existiert das Konto nicht, kommt das Geld sowieso zurück", fügte er hinzu.

Hinter der Kundenfreundlichkeit der Banken steckt nicht nur der reine Servicegedanke. Sie sind nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden bei der Wiederbeschaffung seines Geldes zu helfen. § 675y Abs. 3 BGB besagt, dass die Bank zwar nicht haftet, wenn die Überweisung wegen eines Zahlendrehers des Kunden auf einem anderen Konto landet. Jedoch sind sie dazu verpflichtet, "sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum zu bemühen, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen". Für ihre Hilfe kann die Bank allerdings auch Gebühren nehmen.


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