Hartz-IV-Reform: Das Bildungspaket für Kinder


Insgesamt sollen laut Bundesregierung 2,5 Millionen Kinder vom Bildungspaket profitieren. In der Praxis werden wohl sehr viel weniger Kinder in den Genuss aller Fördermaßnahmen durch das Paket kommen. Das Bildungspaket verbessert nämlich nicht die Angebote vor Ort. Das haben Oppositionspolitiker wie auch viele Fachleute kritisiert.

Dass das Bildungspaket ein Schritt in die richtige Richtung ist, wird hingegen kaum bestritten. Sehen wir uns das neue Bildungspaket genauer an. Geld aus dem Bildungspaket erhalten nicht nur Eltern, die Hartz IV beziehen. Das Bildungspaket gilt auch für Kinder, deren Eltern Sozialhilfe, Sozialgeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Folgende Unterstützungen sind vorgesehen:

Was ist im Bildungspaket?

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
  • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen. Nachteil für Familien auf dem Land: Einen Fahrtkostenzuschuss zum Instrumentalunterricht in der nächsten Stadt sieht das Bildungspaket nicht vor. 
  • Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch den Regelsatz, werden diese Ausgaben erstattet. 

Was ist nicht im Bildungspaket?

  • Ein Recht auf Mittagessen. Das Bildungspaket gewährt einen Zuschuss zum Mittagessen nur dort, wo Schule oder Kita ein Mittagessen anbieten. Ein Recht auf ein Mittagessen leitet sich nicht daraus ab.
  • Fahrten zu Freizeitaktivitäten. Das Bildungspaket zahlt zwar 10 Euro im Monat für die Mitgliedschaft im Sportverein. Wenn allerdings kein Sportverein verfügbar ist, dann wird nichts aus der Freizeitaktivität, denn Fahrtkostenzuschüsse stehen den Familien nur für die direkten Fahrten zur Schule zu.

Wer setzt das Bildungspaket um?

  • Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Kommunen. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV) setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im örtlichen Jobcenter um.
  • Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Im Rathaus oder Bürgeramt können diese Familien den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket erfragen. Die Kommunen bekommen die Ausgaben für das Bildungspaket vollständig vom Bund ersetzt.

 

Foto: © Dan Race/FOTOLIA
Tags
Arbeitslosengeld II/Hartz IV, Einkommen Arbeitnehmer, Elterngeld Kind, Jugendliche Finanzen, Kinder finanzieren, Regelsatz Hartz 4, Familie versichern
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