Kreditkarten sind längst nicht mehr nur auf dem amerikanischen Kontinent zu Hause. Inzwischen sind die Karten wie VISA und MasterCard weltweit ein akzeptiertes Zahlungsmittel und stellen im Ausland eine günstige Alternative zu EC-Karten dar. Und wer im Internet Tickets für Flug, Hotel oder Konzert bestellen möchte, kommt um die Kreditkartenzahlung fast gar nicht mehr herum. Banktip verrät, worauf man bei der Anschaffung einer Kreditkarte achten sollte.
Anbieter und Voraussetzungen
In Deutschland gibt es zwei große Kreditkartenanbieter: VISA und MasterCard. Diese werden von Banken, Organisationen (ADAC) und Unternehmen (Lufthansa, TUI, VW usw.) vergeben, die dann auch die Gebühren für den Kunden festlegen. Dementsprechend muss der Kunde bei gleicher Leistung mit unterschiedlichen Kosten rechnen, je nachdem, wo er die Karte erwirbt. Vorausgesetzt wird ein regelmäßiges Einkommen, in den meisten Fällen muss auch ein positiver SCHUFA-Eintrag vorhanden sein.
Kartentypen
Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkarte. Hinter jeder Kreditkarte steht ein Kreditkartenkonto, das belastet wird. Die Kartenmodelle unterscheiden sich danach, wie das Kartenkonto ausgeglichen wird. Man unterscheidet zwischen folgenden Typen:
Bei den echten Kreditkarten ist durch den Kreditrahmen und den hohen Zinssatz die Gefahr hoch, sich schnell zu verschulden. Anders dagegen bei den Prepaid-Karten. Da man hier das Guthaben vorher auf das Konto zahlen muss, lassen sich durch Einkäufe gar keine Schulden machen. Diese Form der Kreditkarte ist daher gut für Kinder und Jugendliche geeignet.
Gebühren
Für Kreditkarten können die kartenausgebenden Institute unterschiedliche Gebühren erheben. Diese sind mitunter abhängig von den Zusatzleistungen und fallen daher sehr unterschiedlich aus. Ob man diese wirklich braucht, sollte man sich vor Abschluss des Vertrages überlegen. Generell können Kosten entstehen für:
Sicherheit
Das Risiko ist wie bei der EC-Karte bei verantwortungsvollem Umgang gering. Eine Sicherheitsmaßnahme ist die Prüfnummer auf der Rückseite der Karte. Diese muss man bei einer unterschriftslosen Zahlung angeben, sie wird jedoch in EDV-Systemen nicht gespeichert. Wenn man dennoch auf seiner Abrechnung einen fragwürdigen Posten entdeckt, sollte folgendes passieren:
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage sollte man mit seiner Karte und der dazugehörigen PIN vorsichtig umgehen. Wenn der Kreditkarteninhaber anderen Personen fahrlässig die Möglichkeit verschafft, an seine Kartennummer und womöglich an die PIN zu gelangen, kann ihm dies bei der Schadensregulierung vom Kreditkartenherausgeber vorgehalten werden. In Einzelfällen bleibt der Kunde dann auf dem Schaden sitzen.
Fazit
Wer innerhalb Deutschlands bargeldlos bezahlen will, braucht dazu nicht unbedingt eine Kreditkarte. Gerade im Einzelhandel wird häufig nur die EC-Karte akzeptiert. Ist man jedoch häufig im Ausland unterwegs oder kauft gerne über das Internet ein, sollten man sich eine Kreditkarte zulegen. Da die Gebühren und Konditionen für Kreditkarten sehr unterschiedlich sein können, lohnt sich ein vorheriger Vergleich.
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