Wer zahlt den Leitungswasserschaden? 

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und die Wohnung steht unter Wasser? Der Handwerker kommt und macht einen Leitungswasserschaden ausfindig. Doch wer zahlt den Schaden? Banktip erklärt die wichtigsten Punkte.

Wer ohne eigenes Verschulden einen Wasserrohrbruch in der Wohnung erleidet, muss den Schaden in der eigenen Wohnung, als auch in den angrenzenden nicht selbst bezahlen. Hier decken die Hausratversicherung als auch die Gebäudeversicherung den Schaden.

Die Hausratversicherung


Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten verbraucherrelevanten Versicherungen in Deutschland. Oftmals verlangen sogar Vermieter von ihren zukünftigen Mietern einen Nachweis über die Versicherung. Sie deckt neben den Leitungswasserschäden auch Schäden an dem kompletten Hausrat, wie etwa Möbel oder Elektrogeräte. Über den Hausratver­sicherungsrechner bei Banktip können die Tarife verglichen werden.

Die Wohngebäudeversicherung


Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude. Diese entstehen, wenn das Wasser in das Mauerwerk dringt. Hausbesitzer sollten daher eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Auch hier können die Tarife über den Rechner auf Banktip verglichen werden.

Wer einen Leitungswasserschaden erlitten hat, braucht nach Angaben des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer (GDV) "starke Nerven". Auch wenn die Versicherung für den Schaden aufkommt, muss doch der Betroffene mit dem Schaden zunächst leben. Die Trockenlegungsmaßnahmen können laut dem GDV zuweilen mehrere Wochen andauern. Die Zimmer sind in dieser Zeit oftmals nicht benutzbar.

Damit die Versicherung zahlt, darf der Betroffene nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Auch wenn man die Leitungsrohre nicht sieht, müssen diese gewartet werden. Dies können Verbraucher durch die regelmäßige Beheizung der Zimmer gewährleisten. Wenn Leitungen und Rohre zu lange Kälte ausgesetzt sind, können diese nämlich platzen. Dadurch tritt Wasser aus und das Chaos in der Wohnung ist besiegelt.

Goldene Regeln für den Schadensfall


Der GDV rät Versicherten folgende Regeln bei einem Leitungswasser­schaden zu beachten. Zunächst müssen alle elektronischen Geräte vom Strom getrennt werden, damit kein elektrischer Schlag entsteht. Weiterhin müssen Betroffene den Umfang des Schadens sofort an den Versicherer weiterleiten. Dieser leitet dann die nächsten Schritte ein. Der GDV rät, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren.

Um Folgeschäden zu vermeiden, rät der GDV die Räume vernünftig zu beheizen. Damit schützt sich der Versicherte als auch sein Hab und Gut vor erneuter Feuchte und Frost. Um kaputte Leitungen zu reparieren oder eingefrorene Leitungen aufzutauen, sollte ein Fachmann beauftragt werden.

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