Außerordentliche Einkünfte sind Zuflüsse, die nicht im Rahmen der normalen jahresbezogenen Einkünfte liegen. Es handelt sich also nicht um das monatliche Arbeitsentgelt. Gem. § 34 Abs. 2 EStG gehören zu den außerordentlichen Einkünften Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen.
Die außerordentlichen Einkünfte unterfallen einem ermäßigten Steuersatz, der sog. Fünftelregelung.
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