Bei der Ausübung der Kontrolle und der Mitwirkung bei der Abwicklung der Investmentgeschäfte erhält die Depotbank eine Service-Gebühr. Die Gebühr liegt häufig bei 0,1 Prozent des verwalteten Vermögens und wird monatlich oder quartalsweise an die Depotbank ausbezahlt. Die Depotbankgebühr ist ausdrücklich in den Vertragsbedingungen zu erwähnen bzw. muss im Verkaufsprospekt des Fonds erscheinen.
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