Lexikon

Finanzierungskosten

Zu den Finanzierungskosten gehören alle Aufwendungen im Rahmen einer Kreditbeschaffung. Die häufigsten Finanzierungskosten sind Provisionen für die Kreditvermittlung, im Fall einer Hypothek die Kosten für die Grundbucheintragung, ein Disagio oder Zinsen.
Finanzierungskosten sind sofort abzugsfähige Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, z.B. der Erwerb einer Immobilie, die vermietet werden soll, wird zum Teil mit einem Kredit finanziert. Die Kreditzinsen sind sofort abzugsfähige Finanzierungskosten.
Wird demgegenüber ein Eigenheim, das ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, mit einem Kredit finanziert, so sind die Zinsen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie gehören vielmehr zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung.
Finanzierungskosten (z.B. Zinsen für bereits bestehender Kredite), die der Käufer eines Wirtschaftsgutes (z.B. Immobilie) vom Verkäufer übernimmt, sind Anschaffungskosten und können damit nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden.