Lexikon

Negativerklärung

Bei Bauspardarlehen bis maximal 15.000 Euro kann gegen Abgabe einer Negativerklärung (Verpflichtung zur Grundschuldbestellung) auf die Eintragung von Grundpfandrechten im Grundbuch verzichtet werden. Mit dieser Negativerklärung verpflichtet sich der Eigentümer eines Objekts, den Grundbesitz ohne Wissen der jeweiligen Bausparkasse nicht weiter zu belasten, nicht zu veräußern, keinem anderen Gläubiger vorrangige Sicherheiten einzuräumen. Für den Bausparer bedeutet diese Form der Erbringung von Sicherheiten eine schnellere und einfachere Abwicklung, für Bausparkassen jedoch ein höheres Risiko.