Erhöhungen für Arbeitnehmer, Rentner und Studenten 

 


Erhöhungen für Arbeitnehmer, Rentner und Studenten

Die neue Regelung trifft alle in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Personen, egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Studenten. Rentner trifft es besonders hart, denn obwohl sie gar kein Krankengeld beziehen können, müssen auch sie den vollen Sonderbeitrag zahlen. Eine Ausnahmeregelung gilt für Geringverdiener in der Berufsausbildung. Wenn das Arbeitsentgelt 325 Euro im Monat nicht übersteigt, muss der Arbeitgeber den zusätzlichen Beitrag alleine aufbringen. Auch Familienversicherte sind beitragsfrei. Für freiwillig Versicherte, also z. B. Selbstständige, und Betriebsrentner ändert sich nichts, da diese den Krankenkassenbeitrag allein zu tragen haben. Studenten müssen ab dem 1. Juli einen höheren Monatsbeitrag zahlen. Der Betrag steigt dann von 46,60 Euro auf 48 Euro monatlich zuzüglich des Pflegeversicherungsanteils von 7,92 Euro bzw. 9,09 Euro für Kinderlose.

Reelle Senkung oder nur Augenwischerei

Das Gesetz fordert zum Ausgleich der Mehrbelastung für Versicherte eine Beitragssenkung der Krankenkassen um 0,9 Prozent. Über diesen Prozentsatz hinaus wird es jedoch zumeist keine Senkung geben. Nur wenige Krankenkassen werden ihren Beitragssatz um weitere Prozentpunkte ermäßigen. So beträgt beispielsweise der Beitrag der IKK Bayern ab Juli 13,3 Prozent, was einer zusätzlichen Senkung um 1,5 Prozent entspricht. Die BKK Mobil Oil, die BKK Faber-Castell und die KEH Ersatzkasse senken jeweils um 0,1 Prozent auf 12,6 Prozent bzw. 12,9 Prozent und 11,9 Prozent. Eine zusätzliche Senkung gibt es z. B. auch bei der IKK Brandenburg und Berlin, sie senkt um 0,2 Prozent auf 13,4. Die meisten Kassen werden jedoch nur um die gesetzlich vorgeschriebenen 0,9 Prozent senken, einige erhöhen sogar gleichzeitig ihren Beitragssatz wieder, so dass die Versicherten doppelt belastet werden.

Begründet wird dies mit den hohen Ausgaben für Arzneimittel sowie dem Wegfall der jetzigen Hartz IV-Empfänger als eigenständige Versicherte. So werden die Beiträge der Vereinte IKK im Grunde nur um 0,6 Prozentpunkte, der BKK Gruner + Jahr um 0,5 Prozent, der BKK Logistik um 0,4 und der BKK EVS sowie der BKK Schütte nur um 0,1 Prozentpunkte gesenkt. Gar keine Senkung findet bei der BBK Wiehl statt. Hier wird der Beitrag um die gesetzlich geforderten 0,9 Prozent gesenkt und gleichzeitig aber wieder um 0,9 Prozent erhöht. Es bleibt also beim alten Beitragssatz.

Die Verbraucherschützer drängen die Krankenkassen, ihre Versicherten stärker zu entlasten. Durch die Praxisgebühr, höhere Zuzahlungen und Leistungsstreichungen seien die Kassenpatienten bereits erheblich belastet. Außerdem wirkt sich dadurch die Gesundheitsreform zum Nachteil der Versicherten aus, denn nur sie müssen wieder tiefer in die Tasche greifen. Auch die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht eindeutig Senkungspotential und kritisiert die Kassen als behäbig und zu zögerlich. Allerdings entscheiden die Kassen allein, ob es Beitragssenkungen geben wird. Wer sparen will, kann dies zur Zeit nur durch einen Wechsel in eine günstigere Krankenkasse.

(Stand Juni 2005)

 

 

 

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