Krankenversicherung für Rentner im Ausland 

Viele Deutsche träumen davon, den Ruhestand unter Palmen zu verbringen. In Bezug auf die Krankenversicherung haben Rentner hier einen klaren Vorteil: Sie können die deutsche Krankenversicherung ins EU-Ausland mitnehmen. Was darüber hinaus zu beachten ist, erklärt Banktip.

Damit die deutsche Krankenversicherung auch im Ausland bestehen bleibt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Versicherte erhält eine Rente der deutschen Rentenversicherung.
  • Der Versicherte hat keinen Leistungsanspruch in der neuen Heimat, zum Beispiel ein weiteres Einkommen.

Die monatlichen Beiträge ändern sich grundsätzlich nicht, sollten aber von einem deutschen Konto abgebucht werden. Beim internationalen Transfer können Gebühren entstehen, die dann im Regelfall der Empfänger übernehmen muss.

Neues Land – Neues Rechte

Ob Familienmitglieder weiterhin familienversichert bleiben können, richtet sich nach dem Recht im neuen Land. Genauso orientiert sich der Leistungsumfang an das dortige bestehende Recht. So können (auch mit deutscher Krankenversicherung) Zuzahlungen für Leistungen gefordert werden, die die Krankenversicherung in Deutschland abdecken würde. Beispiele dafür sind zahnärztliche Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausbehandlungen.

Behandlung in Deutschland

Der Rentner und seine familienversicherten Angehörigen können auch bei einem festen Wohnsitz im Ausland in Deutschland Leistungen beanspruchen. Allerdings richtet sich der Leistungsumfang weiterhin nach dem Einwanderungsland. Für eine günstigere Arztbehandlung nach Deutschland zurückzukehren, funktioniert also nicht.

Auswanderung in die Schweiz

Die Schweiz ist das beliebteste Ziel für deutsche Auswanderer. Allerdings bestehen hier in Bezug auf die Krankenversicherung einige Ausnahmen:

  • Die Versicherung und Beitragspflicht richtet sich nach schweizerischem Recht.
  • Alle Versicherten müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen. Grund dafür ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und den Ländern der europäischen Union.

Grundsätzlich kann die gesetzliche Krankenversicherung nur ins EU-Ausland mitgenommen werden. Mit dem Umzug in das außereuropäische Ausland endet mit der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung in Deutschland. Auswanderer sollten sich in diesem Fall von ihrer Versicherung, ihrer Krankenkasse, oder ihrem Versicherungsträger beraten lassen.

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