Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung? 

Die Versicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:

  • Eigene Anwaltskosten
  • Gerichtskosten (inkl. Zeugen- u. Sachverständigenkosten)
  • Kosten der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher)
  • Kosten für Verwaltungsverfahren (Widerspruch, Einspruch)
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer hierzu verpflichtet wäre

Die Anwaltskosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetz (RVG). Im Anhang dieses Gesetzes findet sich eine Gebührentabelle. Aus dieser kann man ersehen, wie hoch eine Anwaltsgebühr bei dem jeweiligen Streitwert ist. Wie viele Anwaltsgebühren anfallen, richtet sich danach, welche Tätigkeiten der Anwalt ausgeübt hat und in welcher Angelegenheit er tätig geworden ist.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt immer nur die gesetzlich vorgesehenen Gebühren. Insofern man mit seinem Anwalt eine Vereinbarung für eine höhere Bezahlung getroffen hat, muss man die Differenz selbst bezahlen. Dies gilt auch wenn man einen Prozess gewinnt. Man kann dem Gegner nicht das Honorar für den eigens engagierten Staranwalt aufdrücken.

Dem Versicherungsnehmer steht es bei einigen Versicherungen frei, eine Selbstbeteiligung zu bestimmen. Diese liegt meist zwischen 0 und 500 Euro. Diese Summe muss der Versicherungsnehmer selbst tragen. Alle anderen Kosten übernimmt die Versicherung. Allerdings ist zu beachten, dass maximal die im Vertrag vereinbarte Höchstsumme gezahlt wird.

Was sollte bei der Auswahl einer Rechtsschutz-Versicherung beachtet werden?

Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung eine Absicherung für den Notfall verspricht, sollte man prüfen, ob die Wahrscheinlichkeit einer rechtlichen Auseinandersetzung in allen abgedeckten Fällen überhaupt gegeben ist. Wer beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist, für den lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutz mit Sicherheit. Auch Radfahrer sollten bedenken, dass sie, sofern sie am Straßenverkehr teilnehmen, unter Umständen als Verkehrsteilnehmer gelten.

Auch der Rechtsschutz in Disziplinar- und standesrechtlichen Angelegenheiten ist nur für wenige Berufsgruppen interessant. Singles benötigen keinen Eherechtsschutz, der mitunter sowieso nur teuer dazugekauft werden kann. Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte also prüfen, in welchen Bereichen er am ehesten auf rechtliche Beratung und Hilfe angewiesen sein könnte. Durch die Eingrenzung lässt sich bei der Versicherungsprämie einiges sparen.

Die Preisspanne beginnt bei zirka 40 Euro für eine einfache Privat-Rechtsschutzversicherung und reicht bis über 400 Euro für ein Rundum-Sorglos-Paket inkl. Scheidungs-Rechtsschutz.

Die Selbstbeteiligung ist eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen: Die eigene Unkostenbeteiligung im Fall eines verlorenen Prozesses bleibt überschaubar, die Jahresprämien sind aber wesentlich günstiger. Insbesondere Interessenten mit geringeren Einkommen können so dennoch zu einem kostengünstigen Rechtsschutz kommen. Eine weitere Einsparmöglichkeit ist die Vertragslaufzeit. So bieten einige Anbieter Rabatte bei längeren Vertragslaufzeiten. Ein Vergleich ist also lohnenswert.

  

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