Versicherungsschutz bei Blitzschlag Hochwasser Überschwemmung Sturm und Schaden am Auto 


Neben dem überwiegenden Ausschluss von Elementarschäden gelten bei der "normalen" Hausrat- und Gebäudeversicherung noch weitere Einschränkungen, die im Schadensfall nach einem Unwetter verheerende finanzielle Folgen haben können. Schätzen Sie genau ab, gegen welche einzelnen Schäden Sie besonders versichert sein müssen. Im Folgenden finden Sie ein Übersicht.

Bei Blitzeinschlag werden nur Schäden ersetzt, die unmittelbar entstehen. Das heißt, wenn der Blitz direkt in Ihre Wohnung oder Ihr Haus einschlägt und als Folge etwa ein Brand entsteht, zahlen die Versicherungen. Dies ist aber nur in 5 bis 10 Prozent der Fälle so. Über 90 Prozent der durch Blitzschlag verursachten Schäden sind Überspannungsschäden, die als Folge eines Blitzeinschlags in der unmittelbaren Umgebung ihres Hauses entstehen können. Durch Überspannung werden nicht selten alle elektrischen Geräte im Haushalt außer Gefecht gesetzt - und Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung zahlt keinen Cent. Hier müssen Sie mit einer Zusatzversicherung gegen Überspannungsschäden vorsorgen. 

Hochwasser und Überschwemmungen

Jedes Jahr treten in Deutschland Millionenschäden durch Hochwasser und Überschwemmungen auf. Das wohl häufigste Problem dabei stellen überflutete Keller und Wohnungen dar. Anders als bei einer normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die ausschließlich Schäden durch Leitungswasser erstattet, sind Sie mit einer Elementarversicherung gegen Schäden durch Oberflächen- oder Hochwasser versichert. Aber auch in diesen Fällen prüfen die Versicherer genau, ob das Wasser von außen eingedrungen oder etwa über überfüllte Abwasserleitungen eingeströmt ist.

Bei so genanntem Rückstau, bei dem Wasser über die Abwasserleitungen in die Wohnung gedrückt wird, wird nur gezahlt, wenn Sie ein Rückstauventil eingebaut haben. Zusätzliche Einschränkungen erfahren Bewohner von Hochwassergebieten. In so genannten Risikogebieten sind Elementarversicherungen sehr teuer und mit immensen Auflagen verbunden. Oft werden sie hier auch gar nicht erst angeboten. Betroffenen bleibt nur die Wahl, sich einen neuen Wohnort zu suchen oder selbst für die Schäden aufzukommen. Hauseigentümer mit Öltanks, die in Hochwassergebieten leben, sollten sich, wenn möglich, mit einer Öltankversicherung besonders absichern. Anderenfalls drohen erhebliche Kosten, weil Sie als Hauseigentümer für Schäden durch verseuchtes Erdreich oder Trinkwasser aufkommen müssen. 

Sturm

Hausrat- und Gebäudeversicherungen zahlen bei Sturmschäden nur, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (70 Kilometer pro Stunde) aufwies. Die Beweisführung obliegt dabei jedoch dem Geschädigten. Im Schadensfall können Sie bei den Wetterämtern anfragen. Oft gelten aber auch Beweiserleichterungen, wenn etwa ihr Haus oder Dach glaubhaft nachweisbar in einwandfreiem Zustand war und die Schäden nur durch Sturm entstanden sein können bzw. wenn ebenfalls Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung aufgetreten sind. Meldungen in der Tagespresse können ebenfalls als Nachweis dienen.

Die Gebäudeversicherung ersetzt dann kaputte Dächer, Schornsteine und Fenster oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume genauso wie Folgeschäden, wenn Regenwasser durch beschädigte Dächer und Fenster eindringt und Wände oder Fußböden unbrauchbar macht. Sie erhalten allerdings keine Erstattung, wenn Sie keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen haben, wenn z.B. die Fenster offen waren und dadurch Wasser eindringen konnte. Entwurzelte Bäume zählen nicht zu den direkten Schäden am Haus. Die Kosten für eventuell erforderliche Aufräum- und Abbrucharbeiten auf Ihrem Grundstück werden zwar durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, aber nur bis zu einer Höhe von 5 Prozent Ihrer Gesamtversicherungssumme.

Wenn Haus- und Grundstück total verwüstet sind, reicht dieser Schutz unter Umständen nicht mehr aus. In gefährdeten Regionen lohnt sich deshalb möglicherweise eine Zusatzversicherung. Die meisten Versicherungen bieten gegen einen kleinen Aufpreis eine Erweiterung der Deckungssumme bei Abbruch- und Aufräumarbeiten auf 10 Prozent der Gesamtversicherungssumme an. 

Schäden am Auto

Beschädigt eine Naturgewalt Ihr Auto, kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung auf. So zum Beispiel, wenn ein Baum durch Sturm entwurzelt wird und auf Ihr Auto stürzt oder die Garage voll Wasser läuft. Sind Sie jedoch mit Ihrem Auto unterwegs und fahren in der Dunkelheit gegen einen umgestürzten Baum, ist das ein Unfall. Den Schaden übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Vermeiden Sie fahrlässiges Verhalten und fahren Sie möglichst nicht auf überfluteten Straßen, wenn Sie die Wassertiefe nicht abschätzen können. In diesem Fall zahlt nämlich keine Versicherung und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

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