Alternativen zum Verkauf 

Alternativen zum Verkauf

Wenn man eine Kapitallebensversicherung hat, kann man diese auch ruhen lassen oder beleihen – das so genannte Policendarlehen. Bei älteren Verträgen kann man unter Umständen eine Verkürzung der Laufzeit auf 12 Jahre erwirken, ohne auf die Schlussgewinne zu verzichten oder Stornierungskosten tragen zu müssen. Schließlich kann man bei gerade abgeschlossenen Verträgen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und so dem Vertrag entgehen.

Widerspruch

Wer erst vor kurzem einen Lebensversicherungs-Vertrag abgeschlossen hat, kann ihm innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widersprechen. In bestimmten Fällen kann man aber auch noch ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages von dem Vertrag zurücktreten. Das gilt dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden.

Normalerweise muss der Versicherer diese spätestens mit Vertragsschluss übersenden. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, "in der Regel" würden die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt. Der Versicherer muss nachweisen, die Informationen fristgerecht zugeleitet zu haben. Kann er dies nicht, kann man noch innerhalb des ersten Jahres verlangen, dass der Vertrag rückabgewickelt wird und alle gezahlten Prämien plus Zinsen zurück gezahlt werden.

Eines sollte bei diesem Weg beachtet werden: Die Versicherer versuchen oft, den Widerspruch in eine Kündigung umzudeuten. Dann würde man nur den Rückkaufswert der Police zurückbekommen, der im ersten Jahr gleich null sein dürfte. Gegen eine solche Interpretation des Widerrufs sollte man unbedingt vorgehen.

Ruhen lassen

Diese Option eignet sich, wenn man die Lebensversicherung eigentlich behalten will, die Beiträge aber gerade nicht aufbringen kann. Man kann die Versicherung auch ruhen lassen, um die eingesparten Prämien besser zu investieren. In diesem Falle sollten die Zahlungen an die Vesicherungsgesellschaft eingestellt werden, ohne den Vertrag zu kündigen oder abzutreten. Gleichwohl sollte die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt werden. Der am Ende auszuzahlende Betrag verringert sich um die nicht bezahlten Beiträge und die dadurch entgangenen Guthabenzinsen. Die Überschussbeteiligung auf den eingezahlten Sparanteil bekommt man am Ende aber trotzdem.

Beleihen

Eine Lebensversicherung zu beleihen bedeutet, ein Kreditinstitut stellt das in der Versicherung angespartes Geld wieder zur Verfügung und verlangt dafür Zinsen. Auch hier orientiert sich die Höchstsumme des Kredites am Rückkaufswert der Versicherung. Das Darlehen muss spätestens mit Ablauf und Auszahlung der Versicherung zurückgezahlt werden. Ein solches Darlehen können Arbeitnehmer, aber auch Selbständige und Freiberufler beantragen, die schnell und kurzfristig Geld brauchen.

Der Vorteil: Auch hier bleibt der Versicherungsschutz erhalten, und die Lebensversicherung dient als Sicherheit - sonstige Sicherheiten oder eine SCHUFA-Auskunft sind daher nicht erforderlich. Auch sind die Zinssätze vergleichsweise günstig. Jedoch sollte man sorgfältig durchrechnen, ob eine Beleihung lohnt. In den meisten Fällen summieren sich die Kreditzinsen auf einen höheren Betrag als die Guthabenzinsen und die Überschussbeteiligung, zumal letztere kein gesicherter Bonus ist, sondern lediglich eine Option darstellt.

Mit der Beleihung der Lebensversicherung tritt man sie faktisch an den Kreditgeber ab. Bevor eine Police beliehen wird, sollte man deshalb überlegen, die Versicherung ruhen zu lassen und ein Finanzloch mit den dadurch eingesparten Beiträgen zu überbrücken. Wer ehrlicherweise feststellt, die Zahlung bis auf Weiteres nicht mehr leisten zu können, sollte daher von einer Beleihung absehen. Erfahrungsgemäß gelingt es selten, das Geld zurück zu zahlen und die Police damit zu retten.

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