Versicherung: Tipps fürs Studium 

Tausende junge Menschen strömen alljährlich zum 1. Oktober in die Universitätsstädte. Studium heißt oft: Abschied vom Elternhaus, neues Leben in der WG oder der ersten eigenen Wohnung. Da gilt es Bafög oder Studienkredite zu beantragen und sich selbst zu versichern. Banktip.de sagt, welche Versicherungen jeder Student wirklich braucht. Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, einige dringend empfohlen, andere weniger wichtig.

Gesetzliche Pflichtversicherungen

Krankenversicherung

Ohne Krankenversicherungsnachweis kein Studienplatz, lautet das eherne Gesetz. Studenten, deren Eltern über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, können die Pflicht mit einer Bescheinigung von den Eltern erfüllen. Sie sind während des Studiums über die Eltern mitversichert. Bis zum 25. Lebensjahr. Voraussetzung: Studenten dürfen nicht mehr als 365 Euro im Monat verdienen. Bafög zählt nicht mit. 

Sich selbst krankenversichern, das müssen auch Kinder von privat Krankenversicherten. Sie können sich zum Studententarif gesetzlich versichern. Dieser günstige Tarif wird laufend neu festgelegt und steht für das kommende Wintersemester noch nicht endgültig fest. Zusätzlich zum Studententarif muss der Studierende aber auch den Zusatzbeitrag bezahlen, den eine Reihe von Krankenkassen erhebt.

In der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung kann man entweder bis zum Abschluss des Studiums, oder bis zur Beendigung des 14. Fachsemesters, höchstens aber bis zum Erreichen des 30. Lebensjahrs versichert bleiben. Studenten dürfen dann aber nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten.

Der Krankenkassenrechner auf Banktip.de hilft in diesem Fall: Hier können Studierende eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag finden. Sie können sich aber auch privat versichern. Das lohnt sich vor allem für die Kinder von Beamten. da Vater Staat bei ihnen einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt (Beihilfe), erhalten sie oft sehr günstige Tarife bei privaten Krankenversicherungen.

Wer das in Anspruch nimmt, sollte sich mit dem Studieren jedoch beeilen. Ab 25 zahlt die Beihilfe nicht mehr für Beamtenkinder. Dann müssen sie sich voll krankenversichern, und wer einmal der gesetzlichen studentischen Kranken- und Pflegeversicherung den Rücken gekehrt hat, der kann für den Rest des Studiums nicht mehr zur Krankenkasse zurück.

Kfz-Versicherung

Wer ein eigenes Auto besitzt, der muss es haftpflichtversichern. Das gilt auch für Studierende. Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die man anderen Verkehrsteilnehmern und deren Autos zufügt. Gerade Studenten mit meist knappem Budget sollten Kfz-Versicherungen vergleichen und sich auch nach Sondertarifen erkundigen. Wer im Studium ein Auslandssemester plant und das Auto mitnimmt, sollte an einen Auslandsschutzbrief denken. Die Kaskoversicherung zahlt Schäden am eigenen Auto.

Eine Kaskoversicherungspflicht gibt es nicht. Dennoch kann sich zumindest eine Teilkaskoversicherung lohnen. Bei der Teilkasko sind Schäden eingeschlossen, die der Versicherte nicht verschuldet hat. Die teurere Vollkasko geht darüber hinaus und versichert auch selbstverschuldete Schäden bei Kollision, Schäden durch Vandalismus am Auto und ganz wichtig: auch bei Auslandsreisen zahlt die Vollkasko.

Eine teure Vollkaskoversicherung lohnt sich nur für Neuwagen und sehr hochwertige Gebrauchte. Sie übernimmt auch Schäden bis zum Totalverlust. Dafür ist sie teuer. für den gebrauchten Kleinwagen reicht also die Teilkasko.

Foto: © Aamon/FOTOLIA, Claudia Hautumm/PIXELIO, Thorben Wengert/PIXELIO

 

 

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