Versicherung: Wer zahlt bei Überschwemmung? 

Ob Flüsse oder Dauerregen: Überschwemmungen können zu nassen Kellern und anderen Schäden führen. Banktip erklärt, welche Versicherungen hier einspringen.

Bei Schäden im und am Haus setzten die meisten Deutschen auf Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Doch diese kommen für Schäden durch Überschwemmungen nur unter bestimmten Bedingungen auf.

Denn um sich gegen entsprechende Schäden abzusichern, müssen Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung abschließen. Diese deckelt nicht nur durch Überschwemmungen verursachte Schäden. Auch Schäden, die durch Schneedruck und Lawinen verursacht wurden, werden durch diese Versicherung reguliert. Selbst die in Deutschland eher unwahrscheinlichen Vulkanausbrüche werden über diese Versicherung abgedeckt. Wird der Hausrat durch Sturm und Hagel beschädigt, zahlen übrigens Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.

Elementarschadenversicherung nötig


Die Elementarschadenversicherung wird als Zusatz bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten. Bei manchen Versicherern ist sie bei diesem Schutz bereits mit eingeschlossen.

Wichtig: Beim Versicherungsabschluss sollten die Versicherten auf die ausreichende Bemessung der Versicherungssumme achten.

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kosten für Reparatur, Trockenlegung, Sanierung oder Abriss des Gebäudes. Auch mit dabei: Die Kosten für den Bau eines neuen Hauses und der Ausgleich von möglichen Mietausfällen. Inwieweit die Versicherung diese Kosten abdeckt ist vom jeweiligen Versicherer abhängig.

Die Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz kommt für die Reparaturkosten bei beschädigtem Inventar auf. Ist der Hausrat vollständig zerstört, so deckelt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis. Hier ist jedoch wichtig, dass die Versicherten die Kaufbelege für ihren Hausrat aufbewahren. Außerdem helfen Fotos des Inventars.

Schaden dokumentieren


Kommt es zu einer Überflutung, sollten Versicherte Sofortmaßnahmen ergreifen und den Schaden gut dokumentieren. Das kann zum Beispiel durch Fotos geschehen. Außerdem ist es wichtig, den erreichten Wasserstand zu markieren. Daneben muss die Versicherung sofort über den Schaden informiert werden. Warten Verbraucher mit der Schadensmeldung, kann die Versicherung die Leistungen verweigern.

Wichtig: Zerstörte Geräte und Möbel sollten dem GDV zufolge erst nach Absprache mit der Versicherung entsorgt werden. Versicherte sollten sich auch bei Einschätzung und Behebung von Schäden mit ihrer Versicherung abstimmen.

Auch Autos gefährdet


Aber nicht nur Wohnungen, Häuser und Keller sind von Überschwemmungen betroffen. Auch für die Fahrzeuge der Versicherten kann es gefährlich werden. Hier regulieren jedoch Teil- oder Vollkaskoversicherung die Schäden. Die Versicherten werden dabei nicht zurückgestuft. Die Schutzbriefversicherung zahlt laut dem GDV die Bergungs- und Abschleppkosten

Wichtig: Wer sein Fahrzeug bei einer Unwetterwarnung an gefährdeten Orten unterstellt, kann auch seinen Versicherungsschutz gefährden.

Die Folgen von Überschwemmungen können versichert werden. Doch einige Schäden können Versicherte bereits vorher abwenden. So hilft es manchmal bereits elektrische Geräte aus gefährdeten Räumen zu entfernen. Auch wichtige Unterlagen sollten an sicheren Orten aufbewahrt werden. Dazu gehören auch Details zur Versicherung und deren Kontaktdaten.

Wer sich für eine Wohngebäudeversicherung interessiert, kann über den Tarifrechner auf banktip.de die besten Angebote online vergleichen.

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