Bundestag beschließt Gesundheitsreform 

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU und FDP die Gesundheitsreform beschlossen. Die Oppositionsparteien SPD, Grüne und Linke haben dagegen gestimmt.

Höhere Beiträge, unbegrenzter Zusatzbeitrag

Demzufolge steigt zum neuen Jahr der Krankenkassenbeitrag von jetzt 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag wird danach jedoch auf 7,3 Prozent festgeschrieben und soll danach nicht mehr weiter steigen. Die Krankenkassen sollen damit um elf Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Kommen sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, dann können sie ab 2011 unbegrenzt Zusatzbeiträge einführen.

Vorkasse auch in der Krankenkasse

Außerdem dürfen die Krankenkassen Vorkassetarife anbieten. Dabei zahlt der Patient seine Arztrechnung selbst, bekommt von der Krankenkasse aber anschließend eine Erstattung. Solchen Selbstzahlern sollen die Ärzte höhere Honorare berechnen können, berichtet "Welt Online".

Schnellerer Wechsel in PKV

Die Regierung vereinfacht mit der Reform auch den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV). Wer die Einkommensgrenzen überschreitet, muss künftig nur noch ein Jahr warten, bevor er sich privat versichern darf.

Opposition warnt vor Klassen-Medizin

Die Opposition kritisierte, dass Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen würden, heißt es bei "Welt Online" über die Debatte im Bundestag. Die Arbeitnehmer müssten kommende Kostensteigerungen im Gesundheitssystem allein schultern.

Auf Kritik stieß auch das Vorkassesystem. Da Vorauszahler bevorzugt würden, entstehe ein Mehr-Klassensystem. Insgesamt begünstige die Reform die Besserverdiener und die Privaten Krankenversicherungen.

Rösler: Arbeit und Gesundheit voneinander getrennt

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) verteidigte die Reform als Schritt zur Trennung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten. So könnten Arbeit und Gesundheit nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden.

Entmachtung der Pharmaindustrie

Bereits am Donnerstag hat der Bundestag per Gesetz die Preisbildung der Arzneimitelhersteller reguliert. Sie dürfen die Preise künftig nicht mehr selbst bestimmen. Kann ein Hersteller für ein neues Medikament keinen Zusatznutzen nachweisen, darf es nicht mehr kosten als vergleichbare Mittel.

Foto: © DEUTSCHER BUNDESTAG/Lichtblick/Achim Melde

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