Zum Wochenende wird es stürmisch 

Ab Freitag werden heftiger Sturm und sogar Orkanböen vorhergesagt. Ein weiteres Orkantief soll am Samstag Norddeutschland erreichen. In Hamburg droht außerdem mit dem Morgen- und Abendhochwasser eine Sturmflut. Orkanartige Böen sind an der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Bei solch heftigen Stürmen, die aktuell vorhergesagt werden, kann die Frage aufkommen, wer die Kosten bei möglichen Schäden übernimmt. ARAG-Experten haben eine Auflistung getätigt.

Wohngebäudeversicherung

Die übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden ab. Ebenfalls werden Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit einbezogen. Wenn zum Beispiel durch ein abgedecktes Dach Regenwasser in den Innenraum fließt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt werden, sind die Folgeschäden mitversichert. Jeder Eigentümer soll, laut Experten, eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Deutschland ist in mehrere Gefahrenzonen aufgeteilt: In den Gebieten, wo es häufiger stürmt, ist es schlicht weg teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt neben den Standardleistungen, wie Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch die Folgeschäden (beschädigtes Dach) sind am Hausrat mitversichert. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben. Auch die Kosten für eventuelle Notverglasung werden übernommen.

Kaskoversicherung

Hier werden alle unmittelbaren Sturm- oder Hagelschäden an Autos abgedeckt. Die Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn beispielsweise herumfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume den Wagen unmittelbar beschädigen. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen und ersetzt bei Bedarf den Zeitwert des PKWs. Mittelbare Schäden werden nur von der Vollkaskoversicherung übernommen. Diese ersetzt auch Schäden am eigenen Auto, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Zum Beispiel, wenn ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Sicherheitshalber sollten vorab Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.

Foto: © pro-motion-pic/Fotolia

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