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Bundesrat fordert solidere Einlagensicherung 

Der Bundesrat fordert eine grundlegende Reform der Einlagensicherung in Deutschland. Die Ländervertretung fordert in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes eine Finanzierungsgrundlage für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Der Bundesrat verlangt, dass Entschädigungseinrichtungen in der Lage sein sollten, Entschädigung auch zu zahlen, ohne die Mitgliedsinstitute unvertretbar hoch zu belasten. Die Zahl der der EdW derzeit zugeordneten 700 Institute sei zu gering, um bei größeren Entschädigungsfällen eine umfassende Anlegerentschädigung zu gewährleisten, ohne dass dadurch die Mitgliedsinstitute unerträglich hoch belastet werden würden, kritisiert der Bundesrat.

Weiter bemängelt die Ländervertretung, die Probleme der EdW würden durch die Neuregelungen im Gesetzentwurf nicht gelöst. Die Bundesregierung verweist in einer Antwort darauf, dass ihr Gesetzentwurf die Zahl der Unternehmen erhöhe, die der EdW zugeordnet würden. Es sei jedoch nicht möglich, die gesamte Einlagensicherung in Deutschland durch das betreffende Gesetz zu ändern. Es handele sich bei dem Gesetzentwurf um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 30. Juni umgesetzt sein müsse.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die gesetzliche Einlagensicherung von 20.000 auf 50.000 Euro angehoben werden.

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