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Entschädigung der Phoenix-Opfer beginnt 

Die ersten Opfer der Investmentgesellschaft Phoenix können mit einer Entschädigung rechnen. Das teilt der Deutsche Bundestag mit. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) habe bisher in 1812 Fällen im Rahmen der Einlagensicherung über die Entschädigung von Anlegern der "Phoenix Kapitaldienst GmbH" entschieden.

In 86 Fällen sei ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt worden. In den übrigen 1726 Fällen werde es keine Entschädigung geben. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Ende Februar werde die EdW mit der Auszahlung der ersten Teilentschädigungen beginnen.

Wie lange das Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, kann die Bundesregierung nicht angeben. Es werde davon ausgegangen, dass sich Prüfung und Auszahlung der noch offenen 27.500 Schadensmeldungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken würden.

Die Investmentgesellschaft Phoenix hatte ihren Kunden über Jahre Verluste verschwiegen und war 2005 zusammengebrochen. Die EdW hatte den Geschädigten eine Entschädigung in Höhe von 20.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent versprochen. Die Forderungen der 30.000 Anleger sollen sich auf insgesamt 670 Millionen Euro belaufen.

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