Die Europäische Union (EU) hat das deutsche Gesetz für so genannte Bad Banks genehmigt. Wie das "Handelsblatt" berichtet, legt die EU strenge Kriterien an Regelungen an, nach denen Banken ihre ausfallbedrohten Wertpapiere in Zweckgesellschaften auslagern dürfen.
Demnach soll der Wertverfall so genannter fauler oder giftiger Wertpapiere offen gelegt werden, bevor sie in die Bad Bank übertragen werden. Als Grundlage soll der tatsächlichen wirtschaftliche Wert gelten. Die Finanzinstitute müssten außerdem eine "angemessene Vergütung" zahlen und es müsse eine "angemessene Lastenteilung" mit dem Steuerzahler geben, berichtet die Zeitung. Die Sonderregelung ist laut "Handelsblatt" auf sechs Monate beschränkt.
In Bad Banks sollen Banken ihre wertlosen oder von starkem Wertverlust bedrohten Wertpapiere auslagern dürfen. Da diese ständig im Wert nach unten korrigiert werden müssen, sinkt andernfalls auch das Eigenkapital der Bank.
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