Der Bundestag hat per Gesetz die Rechte der Geldanleger gegenüber Finanzberatern gestärkt. So müssen Finanzberater nun ein Protokoll als Beweis der Beratung anfertigen. Bei telefonischer Beratung soll der Bankmitarbeiter künftig dazu verpflichtet sein, dem Kunden das Protokoll anschließend nach Hause zu schicken. Anschließend kann der Kunde eine Woche lang vom Vertrag zurücktreten.
Im Protokoll müsse zukünftig der Anlass und die Dauer der Anlageberatung wiedergeben werden sowie die im Verlauf des Gesprächs geschilderte persönliche Situation des Kunden, seine Anliegen und deren Gewichtung, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Mit der Protokollpflicht ändert der Gesetzgeber die Beweispflicht im Streitfall. Bisher muss in der Regel der Kunde beweisen, dass er falsch beraten wurde. Das wird mit der neuen Protokollpflicht einfacher.
Nach einem Bericht der "Rheinischen Post" ist auch die Frist verlängert worden, während der ein Anleger Schadenersatz einklagen kann, wenn er sich falsch beraten fühlt. Er kann jetzt bis zehn Jahre nach Vertragsschluss klagen, bisher bestand diese Möglichkeit nur bis drei Jahre nach Vertragsabschluss.
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