Wer seine Bank für Verlusten durch Lehman-Zertifikate zur Verantwortung ziehen will, sollte das schnell tun. Wie der Frankfurter Anwalt Matthias Schröder dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" sagte, gelten Fristen für solche Schadenersatzansprüche. Nach dem Kauf könne man nur drei Jahre lang von der Bank Schadenersatz für Falschberatung bekommen. Um die Verjährung aufzuhalten, genügt es, die Ansprüche geltend zu machen.
Einige Banken entschädigen Anleger mit Lehman-Zertifikaten pauschal. Wenn ein Anleger ein solches Angebot annimmt, dann verzichtet er zwar auf eine Klage gegen die Bank und erhält nur einen Teil des geplatzten Wertes der Anlagen. Andererseits bekommt er überhaupt etwas für die praktisch wertlosen Papiere.
Wer den Klageweg einschlägt, muss wissen, dass die Gerichte jede Entschädigung von Lehman-Opfern im Einzelfall prüfen. In jedem Fall sollten Lehman-Opfer schnell handeln, denn auch die Kulanzangebote der Banken sind oft befristet.
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