Das Ende des Bankgeheimnisses 


Das Ende des Bankgeheimnisses

Die Bundesregierung meint endlich einen Weg aus der Schuldenkrise in Deutschland gefunden zu haben. Ab dem 1.April 2005 haben es "Steuersünder" schwerer, denn Ende März nächsten Jahres läuft das Amnestieangebot der Regierung aus, mit dem Steuersündern nicht nur Straffreiheit zugesichert wird, sondern auch ein günstigerer Steuertarif. Einen Tag später, tritt das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft. Ab diesem Datum werden die Bankinstitute zu Kontrollmitteilungen über alle Kunden verpflichtet. Nicht nur die Finanzämter, sondern viele andere staatliche Einrichtungen, wie Arbeitsagentur, Sozialamt, Wohnungsamt oder Familienkasse haben dann legitimen Zugang zu Ihren Daten. Ihre Konten und Depots sind für alle staatlichen Institutionen sozusagen wie ein offenes Buch zu lesen. Somit besteht dann auch das gesetzlich geregelte Bankgeheimnis nicht mehr. Für einen informativen Überblick darüber, werden Ihnen im folgenden die gesetzlichen Grundlagen, die weiterreichenden Konsequenzen und deren Auswirkungen vorgestellt. 

Grundsätzliches zum Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis ist in Deutschland im §30 der Abgabeverordnung des Steuerrechts geregelt. Es bezeichnet die Verschwiegenheitspflicht und das Recht der Auskunftsverweigerung von Bankinstituten gegenüber Dritte (z.B. staatliche Institutionen) über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden. Demnach sind alle Banken zur absoluten Geheimhaltung der Kundendaten verpflichtet. Nur speziell, gesetzlich geregelte Fälle (Verdacht einer Straftat) stellen die Ausnahme dar, bei denen die Banken von dieser Auskunftsverweigerungspflicht abweichen und bestimmten Institutionen (z.B. Finanzamt, Sozialamt) Informationen zur Verfügung stellen müssen.

Das Bankgeheimnis zählt zum elementaren Schutz der Privatsphäre der Menschen und somit sind die Kundendaten Ihrerseits bei den Bankinstituten durch dieses Gesetz geschützt. Es steht jedoch im Konflikt mit dem legitimen Anspruch des Staates auf eine zutreffende Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen und schützt laut Bundesregierung bisher aber auch Steuersünder, weil es den Zugriff des Finanzamtes erschwert. Das soll nun mit den Neuerungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit ausgeglichen werden.

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