Per Gesetz will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Sparkassen zwingen, die Gehälter ihrer Vorstände offenzulegen. Schon Anfang nächsten Jahres soll das sogenannte Transparenzgesetz in Kraft treten. Das berichtet das "Handelsblatt".
Der Gesetzesentwurf soll die Öffentlichkeit über die Verwendung öffentlicher Mittel im Bereich der Personalkosten informieren. Die Veröffentlichung würde eine disziplinierende Wirkung auf die Höhe der Gehälter ausüben.
Widerstand seitens der Kommunen und Kreise
Kommunen und Landkreise, die Träger der öffentlich-rechtlich organisierten Sparkassen sind, kündigten jedoch Widerstand gegen den Gesetzesentwurf an. "Die Kreistage und Stadträte wissen seit Jahr und Tag, was die Vorstände verdienen. Diese demokratische Kontrolle reicht uns aus", sagt Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen.
Die Bezahlung der Vorstände variiert bei den bundesweit 430 Sparkassen erheblich. Die Vergütung der Vorstände startet bei etwa 100.000 Euro und liegt bei großen Sparkassen über 500.000 Euro für den Vorstandsvorsitzenden, schreibt das "Handelsblatt" weiter.
Oberlandesgericht Köln: Früheres Gesetz verfassungswidrig
Schon im Juni dieses Jahres sprach das Oberlandesgericht Köln die Verfassungsmäßigkeit eines früheren Gesetzes ab. Der Landesgesetzgeber habe keine Gesetzgebungskompetenzen, um die Offenlegung der Gehälter von Sparkassenvorständen zu erwirken.
Ob der erneute Gesetzentwurf vor Gericht Bestand haben wird, ist unter Juristen umstritten. In dem neuen Entwurf habe die Landesregierung lediglich den Normadressen, also die Sparkassen gegen ihre Träger ausgetauscht. Diese sollen nun nach Willen der Landesregierung die Veröffentlichung bewirken.
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