Banken müssen in Zukunft bei jedem Kredit einen möglichen Ausfall schon bei Abschluss einpreisen. Das geht aus einem Entwurf des International Accounting Standards Boards (IASB) zur Neuregelung der Kreditrisikovorsorge hervor, über den die "Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet. Bisher mussten Banken erst dann Geld zurücklegen, wenn der Verlust bereits eingetreten war.
Das IASB folge mit dem Entwurf zur Neuregelung der Kreditrisikovorsorge einer Forderung der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G20), heißt es in dem Artikel Im bislang gültigen Ansatz ging es um die bilanzielle Abbildung von Wertminderungen auf Basis tatsächlich eingetretener Verluste.
In der Vorschrift geht es um die Abbildung von Wertminderungen in den Bilanzen der Banken. Bisher mussten Banken Wertminderungen aufgrund der tatsächlichen Zahlungsströme angeben. Laut der Neuregelung sollen sich in den Bilanzen auch Wertminderungen erwarteter Zahlungsströme wiederfinden.
Den endgültigen Standard will das IASB im Dezember 2010 veröffentlichen und bis 2013 umgesetzen. Das IASB ist keine staatliche Institution, sondern ein Zusammenschluss von Bilanzexperten. Das IASB beschließt die internationalen Bilanzregeln IFRS, die für die Europäische Union und viele andere Staaten verbindlich oder zugelassen sind.