Mehr Außenprüfungen bei hohen Einkommen geplant 

Ein Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD sieht verstärkte Außenprüfungen der Finanzbehörden und eine größere Mitwirkungs- und Nachweispflicht von Steuerpflichtigen mit jährlichen Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro vor. Damit wollen die Koalitionsfraktionen Steuerhinterziehung bei grenzüberschreitenden Geschäften bekämpfen.

Die erweiterten Mitwirkungs- und Nachweispflichten sollen nur für Steuerpflichtige gelten, die in anderen Staaten oder Gebieten Geschäfte machen, die die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über den Informationsaustausch in Steuersachen nicht einhalten.

Eidesstattliche Versicherung bei Finanzbehörden

In dem Fall müssen Steuerpflichtige gegenüber den Finanzbehörden die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern. Die Finanzbehörden können in diesen Fällen auch eine Vollmacht verlangen, mit der sie bei Banken Informationen einholen können. Verweigert der Steuerpflichtige diese Angaben, sollen ihm beispielsweise der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt werden können.

Verstärkte Außenprüfungen geplant

Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr müssen künftig die Unterlagen über die diesen Einkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufbewahren. Bei ihnen sollen die Finanzbehörden generell auch Außenprüfungen ohne besondere Begründung vornehmen können.

Die Prüfung von Angaben in Steuererklärungen bei Steuerpflichtigen mit Überschusseinkünften ab dieser Summe werde nach Ansicht der Koalitionsfraktionen oft verzögert oder erschwert, weil Aufzeichnungen über Einnahmen und Werbungskosten nicht aufbewahrt würden. Deshalb soll für diese steuerpflichtigen Personen eine besondere Aufbewahrungspflicht gelten.

Bei Steuerpflichtigen, die sich nicht an die Aufbewahrungspflichten halten, wird "widerlegbar vermutet", dass steuerpflichtige Einkünfte in Staaten oder Gebieten, die sich nicht an OECD-Standards halten, vorhanden oder höher als die erklärten Einkünfte sind.

Bundestag berät über erhöhte Mitwirkungspflicht

Die Maßnahmen, die den Steuerpflichtigen mit Geschäftsbeziehungen zu anderen Staaten oder Gebieten besondere Mitwirkungspflichten auferlegen, sollen nicht unmittelbar wirksam werden. Vielmehr bedarf es dazu einer Rechtsverordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss.

Erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflicht gilt dann nicht, wenn mit dem jeweiligen Staat oder Gebiet ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen besteht, Auskünfte schon erteilt werden oder die Erteilung von Auskünften zugesagt worden ist. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf heute erstmals beraten.